Planungshinweise
(Fortsetzung)
Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung
Bei Heizkesseln über 300 kW ist in unmittelbarer Nähe des Sicher-
heitsventils ein Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung zu
installieren. Die Ausblaseleitung muss ins Freie führen. Austretender
Dampf darf niemanden gefährden.
Bei der Montage der Ausblaseleitung vom Sicherheitsventil sicher-
stellen, dass im Betrieb keine Drucksteigerung eintreten kann.
Bei der Montage der Mündung von der Wasserabflussleitung sicher-
stellen, dass das aus dem Sicherheitsventil austretende Wasser
gefahrlos und beobachtbar abgeleitet wird.
Auswahltabelle für sicherheitstechnisches Zubehör
Die folgende Tabelle listet die erforderliche regelungstechnische Ausrüstung für geschlossene Heizungsanlagen auf.
Absicherungstemperatur
Sicherheitstemperaturbegrenzer STB
Temperaturregler
Kesselthermometer
Druckanzeigeeinrichtung
Manometer
Füll- und Probeentnahmeventil
Sicherheitsventil
Wassermangelsicherung
nach EN 12828 kann die WMS durch einen zusätzlichen
min. Druckbegrenzer ersetzt werden.
Maximaldruckbegrenzer
Minimaldruckbegrenzer
Entspannungstopf
oder
Nach EN 12828 ist der Entspannungstopf nicht erforderlich,
falls zusätzlich ein Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein
Sicherheitsdruckbegrenzer (Maximaldruckbegrenzer) ein-
gebaut werden.
Sicherheitstemperaturbegrenzer STB
Sicherheitsdruckbegrenzer SDB (Maximaldruckbegrenzer)
Hinweis
Bei einer Absicherungstemperatur von > 110 °C ist ein Heizkessel gemäß Betriebssicherheitsverordnung überwachungsbedürftig. Ausrüs-
tungsteile mit Sicherheitsfunktion müssen dann ein fehlersicheres Verhalten haben, sowie redundant, verschiedenartig und selbstüberwachend
sein. Zubehör für 120 °C Absicherungstemperatur ist lieferbar. Weitere Informationen enthält die EN 12953.
9.5 Brennstoffe
Vitomax Heizkessel sind für die Verbrennung folgender Brennstoffe
geeignet:
■ Heizöl EL nach DIN 51 603
■ Bio-Diesel nach DIN EN 51603-6, EN 14214 (oder vergleichbar)
■ Heizöl S nach DIN 51603 für Vitomax 300-LW und auf Anfrage für
Vitomax 200-LW
■ Erdgas, Stadtgas und Flüssiggas nach DVGW-Arbeitsblatt G 260/I
und II und den örtlichen Bestimmungen entsprechend
*25
vor der Erstabsperrung, möglichst nah am Wärmeerzeuger
nach TRD BosB 72h 2 Stück
*26
Öl-/Gas-Heizkessel
Ersatzmaßnahme Entspannungstopf
Gilt für Kessel bis 300 kW - siehe EN 12828, 4.6.2.
Hinweis
Falls ein 2. Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein 2. Maximaldruck-
begrenzer eingebaut werden, kann auf Entspannungstopf und Aus-
blaseleitung verzichtet werden.
*25
Kessel
Anlage
≤ 300 kW
≤ 110 °C nach EN 12828
–
1
–
1
1
1
1
1
–
–
1
1
1
–
1
1
1
–
1
–
(1)
–
(1)
–
■ Biogas und Klärgas:
Der Betrieb mit Biogas/Klärgas ist möglich. Da diese Gase überwie-
gend Schwefelverbindungen mit stark schwankender Zusammen-
setzung und andere aggressive Gasanteile enthalten, gelten beson-
dere Betriebsbedingungen
– Das Gas muss frei von Halogen-Chlorkohlenwasserstoffen sein
– Die Mindestrücklauftemperatur muss in allen Betriebszuständen
über 65 ºC liegen. Hierzu wird der Einbau einer wirksamen Rück-
lauftemperaturanhebung benötigt
– Der Heizkessel ist ständig in Betriebsbereitschaft zu halten,
Nacht- oder Wochenendabschaltungen sind nicht zulässig
– Da Biogas u. U. verunreinigt ist, können sich die Wartungszyklen
verkürzen. Der Heizkessel ist in regelmäßigen Abständen zu rei-
nigen und zu warten
Andere Brennstoffe auf Anfrage
Kessel
Anlage
> 300 kW
> 110 °C nach EN 12953
1
–
1
–
–
–
siehe
–
EN 12953
–
–
1
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
VIESMANN
9
Kessel
*26
1
1
1 x Vorlauf
1 x Rücklauf
1
1
1
1
1
1
1
–
–
31