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Mindestabstand Zu Reflektierenden Flächen; Abb. 8: Mindestabstand Zu Reflektierenden Flächen - SICK L4000 Betriebsanleitung

Sicherheits-lichtschranken-system
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Betriebsanleitung
L4000-System
ACHTUNG
ACHTUNG
Abb. 8: Mindestabstand
zu reflektierenden Flächen
Hinweis
ACHTUNG
8010009/YTA2/2016-05-02
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Montage
Sicherheitsabstand einhalten!
Das L4000-System ist so anzubringen, dass bei Unterbrechung des
Lichtstrahls die Gefahrstelle erst erreicht wird, wenn der Gefahr
bringende Zustand aufgehoben ist.
Gefahr des Nichterkennens!
Personen, die sich im Gefahrbereich, jedoch außerhalb des Schutz-
feldes aufhalten, werden nicht erkannt. Es ist daher sicherzustellen,
dass jeder Gefahr bringende Zustand nur eingeleitet werden kann,
wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.
Das L4000-System darf nicht als Hand- und Fingerschutz eingesetzt
werden.
Für den Einsatz und Anbau der Schutzeinrichtung gelten die ein-
schlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Diese
Bestimmungen sind je nach Einsatzgebiet unterschiedlich.
4.1.2 Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
Die Lichtstrahlen des Senders können von reflektierenden Flächen
abgelenkt werden. Dies kann zum Nichterkennen des Objektes
führen.
Deshalb müssen alle reflektierenden Flächen und Gegenstände
(z. B. Materialbehälter) einen Mindestabstand a zum Schutzfeld des
Systems einhalten. Der Mindestabstand a ist abhängig vom Abstand
D zwischen Sender und Empfänger.
Reflektierende Fläche
Öffnungswinkel
Sende- und Empfangsoptik haben den gleichen Öffnungswinkel.
Die Mindestabstände zu reflektierenden Flächen gelten nur bei
freiem Lichtweg. Bei Verwendung von transparenten
Schutzscheiben können sich diese Werte ändern.
 SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Mindestabstand a
Abstand D Sender – Empfänger
de
Kapitel 4
21

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