11 Gewährleistung
Der Hersteller des Produkts haftet für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Original-
Kaufdatum für Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehler. Die örtliche Firmenstelle oder der
Händler können eine abweichende Garantiefrist einräumen und auf die lokalen Haftungsbedingungen
verweisen, die im Liefervertrag definiert sind. Der USV-Hersteller haftet nicht für
•
Kosten, die durch den Ausfall der Anlage entstehen, wenn die Installation, Inbetriebnahme,
Reparatur, Änderung oder Umgebungsbedingungen der Anlage nicht die Anforderungen erfüllen,
die in der mit dem Gerät gelieferten Dokumentation oder jeder anderen relevanten Dokumentation
festgelegt sind.
•
Anlagen nach Missbrauch, Vernachlässigung oder Unfall
•
Anlagen, bestehend aus Materialien oder Designs, die vom Käufer bereitgestellt bzw. auferlegt
werden.
Unter keinen Umständen wird der Hersteller, seine Lieferanten oder Subunternehmer für besondere,
indirekte, zufällige oder Folgeschäden, Verluste oder Strafmaßnahmen haftbar sein.
Es gelten die technischen Daten, Informationen und Spezifikationen zum Zeitpunkt des Druckes. Der
USV-Hersteller behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung Änderungen vorzunehmen.
P-164000477
Revision 003
9395P 750 kVA - 900 kVA und 1000 kVA - 1200 kVA
Benutzer- und Installationshandbuch
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