Vorschriften, Richtlinien
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Vorschriften, Richtlinien
Die Sieger Gas-Brennwertkessel BK 11 W-11 und BK
11 LW-18 entsprechen in Konstruktion und Betriebsver-
halten den "Grundlegenden Anforderungen der Gasge-
räterichtlinie 90/396/EWG" unter Berücksichtigung der
DIN 4702-6, pr EN 483, EN 676, EN 677 sowie der Wir-
kungsgradrichtlinie 92/42/EWG.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind
die Regeln der Technik sowie die bauaufsichtlichen
und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Die Montage, der Gas- und Abgasanschluß, die Erst-
inbetriebnahme, der Stromanschluß sowie die War-
tung und Instandhaltung dürfen nur von einer Fach-
firma ausgeführt werden. Arbeiten an gasführenden
Teilen sind von einer konzessionierten Fachfirma
auszuführen.
Die Installation eines Gas-Brennwertkessels muß beim
zuständigen Gasversorgungsunternehmen angezeigt
und genehmigt werden.
Gas-Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell für die-
sen Kesseltyp konzipierten und zugelassenen Verbren-
nungsluft-Abgassystemen betrieben werden. Regional
bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und
den Kondenswasseranschluß an das öffentliche Abwas-
sernetz erforderlich. Vor Montagebeginn müssen der
zuständige Bezirksschornsteinfegermeister und die Ab-
wasserbehörde informiert werden.
Die Reinigung und Wartung ist einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre
einwandfreie Funktion zu prüfen. Aufgefundene
Mängel sind umgehend zu beheben.
Für Installation und Betrieb sind besonders folgende
Normen und Richtlinien zu beachten:
1. BImSchV Erste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immisionsschutzgesetzes
(Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)
ATV
Arbeitsblatt A 251 - Kondensate aus
Brennwertkesseln.
DIBT
Richtlinien für die Zulassung von Abgas-
anlagen mit niedrigen Temperaturen
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988
Technische Regeln für die Trinkwasserin-
stallation
DIN 4701
Regeln zur Berechnung des Wärmebe-
darfs von Gebäuden
DIN 4702-6 Heizkessel - Begriffe, Anforderungen, Prü-
fung, Kennzeichnung
DIN 4705
Feuerungstechnische
Schornsteinabmessungen
DIN 4751-3 Sicherheitstechnische
Warmwasserheizungen
Berechnung
von
Ausrüstung
von-
DIN 4753
Wassererwärmer
mungsanlagen für Trink- und Betriebswas-
ser
DIN 4756
Gasfeuerungsanlagen
DIN 4788
Gasbrenner
DIN 18 160 Hausschornsteine
DIN 18 380 Heizanlagen und zentrale Wassererwär-
mungsanlagen (VOB)
DIN 57 116 Elektrische Ausrüstung von Feuerungsan-
lagen
DVGW
Arbeitsblatt 688 - Brennwerttechnik
EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
pr EN 483
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe
Heizkessel des Typs C mit einer Nennwär-
mebelastung kleiner/gleich 70 kW
EN 625
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe;
spezielle Anforderungen an die trinkwas-
serseitige Funktion von Kombikesseln mit
einer Nennwärmebelastung kleiner/gleich
70 kW
EN 677
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe -
Besondere Anforderungen an Brennwert-
kessel mit einer Nennwärmebelastung klei-
ner/gleich 70 kW
FeuVo
Feuerungsverordnung der Bundesländer
HeizAnlV
Heizungs-Anlagenverordnung
TRF
Technische Regeln für Flüssiggas
TRGI
Technische Regeln für Gasinstallation
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden
durch Korrosion und Steinbildung in Warm-
wasserheizungsanlagen
VDE-Vorschriften und etwaige Sondervorschriften der
örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
Hinweise zum Heizungswasser:
Vor dem Füllen Anlage gründlich spülen!
Als Füll- und Ergänzungswasser für die Heizungsanlage
ausschließlich unbehandeltes Leitungswasser verwen-
den!
Keine Enthärtung über Kationenaustauscher! Keine In-
hibitoren, Frostschutzmittel oder andere Zusätze ver-
wenden!
Das Ausdehnungsgefäß muß ausreichend dimensio-
niert sein!
Beim Einsatz von sauerstoffdurchlässigen Leitungen,
z.B. für Fußbodenheizungen, muß eine Systemtren-
nung durch Wärmetauscher vorgenommen werden. Un-
geeignetes Heizungswasser fördert die Schlamm- und
Korrosionsbildung. Dies kann zu Funktionsstörungen
und Beschädigung des Wärmetauschers führen.
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und
Wassererwär-
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