• Es ist eine Schutzbrille und Schutzkleidung zu tragen.
• Die Zellenstopfen dürfen nicht abgenommen oder geöffnet werden, sondern
müssen die Zellen geschlossen halten. Die Reinigungsvorschriften des Herstel-
lers sind zu beachten.
• Die Kunststoffteile der Batterie, insbesondere die Zellengefäße, dürfen nur mit
Wasser bzw. wassergetränkten Putztüchern ohne Zusätze gereinigt werden.
• Nach dem Reinigen ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen,
z.B. mit Druckluft oder mit Putztüchern.
• Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beach-
tung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu sie-
he auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen
beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren".)
Fahrzeug-Antriebsbatterien können auch mit Hochdruckreinigungsgeräten gesäu-
bert werden. Hierbei ist zusätzlich die Gebrauchsanweisung des Hochdruckreinigers
zu beachten.
Um beim Reinigungsvorgang Schäden an Kunststoffteilen wie den Zellendeckeln,
der Isolierung der Zellenverbinder und der Stopfen zu vermeiden, sind die folgenden
Punkte zu beachten:
• Die Zellenverbinder müssen fest angezogen bzw. fest eingesteckt sein.
• Die Zellenstopfen müssen aufgesetzt, d.h. geschlossen sein.
• Es dürfen keine Reinigungszusätze verwendet werden.
• Die maximal zulässige Temperatureinstellung für das Reinigungsgerät ist: 140°
C. Damit wird in der Regel sichergestellt, daß im Abstand von 30 cm hinter der
Austrittsdüse eine Temperatur von 60° C nicht überschritten wird.
• Ein Abstand der Austrittsdüse eines Strahlreinigers von der Batterieoberfläche
soll 30 cm nicht unterschreiten.
• Der maximale Betriebsdruck soll 50 bar betragen.
• Die Batterien sind großflächig zu bestrahlen, um lokale Überhitzungen zu vermei-
den.
• Nicht länger als 3 s auf einer Stelle mit dem Strahl verharren. Nach dem Reinigen
ist die Batterieoberfläche mit geeigneten Mitteln zu trocknen, z.B. mit Druckluft
oder mit Putztüchern.
• Es dürfen keine Heißluftgeräte mit offener Flamme oder mit Glühdrähten verwen-
det werden.
• Eine Oberflächentemperatur der Batterie von maximal 60° C darf nicht überschrit-
ten werden.
• Flüssigkeit, die in den Batterietrog gelangt ist, muß abgesaugt und unter Beach-
tung der zuvor genannten Vorschriften entsorgt werden. (Einzelheiten hierzu sie-
he auch Entwurf DIN EN 50272-3, bzw. ZVEI Merkblatt: „Vorsichtsmaßnahmen
beim Umgang mit Elektrolyt für Bleiakkumulatoren".)
16