DOC25-04-2014
Front- und Rücklicht werden gemäß neuer Verordnung (2013) über den Akku mit Strom versorgt (6 Volt
Lichtspannung) und gemeinsam über den Lichtschalter am Bordcomputer ein- und ausgeschaltet. Die
bisherige Dynamopflicht ist entfallen.
Der geringe Stromverbrauch der LED-Lichter und der Hochleistungs-Fahrzeug-Akku ermöglichen eine
durchgehende Beleuchtung während der Fahrt d. h. auch Tagfahrlicht. Verkehrsstatistiken aus dem Motor-
radbereich belegen, dass beleuchtete Fahrzeuge im Schnitt weniger unfallgefährdet sind als unbe-
leuchtete. Bei Fahrten in Nebel, der Dämmerung oder Dunkelheit ist die Beleuchtung auf jeden Fall einzu-
schalten (Pflicht).
Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt über die Drive Unit (Motor) mit eigenem Kabel in
Zweidrahttechnik. Ein Umbau auf Eindrahttechnik und Masserückleitung ist nicht zulässig. Die Leit-
ungen sind weitgehend im Rahmen integriert. Achten sie jedoch darauf, dass die Übergänge und
offenen Teile der Leitungen nicht aufgescheuert, blank oder durch Quetschung geschädigt werden.
Die Stromversorgung ist elektronisch gesichert (max. Strom Vorderlicht 1,5 A, Rücklicht 0,2 A), aber
dauerhafte Kurzschlüsse könnten Kabel und Steuerung der Stromversorgung schädigen. Dann wäre
ggf. auch die Motorelektronik zu ersetzen.
Die Stromversorgung der Beleuchtung über Bordstrom ist auch noch dann gewährleistet, wenn kein
Fahrstrom zur Motorunterstützung mehr bereitgestellt wird (siehe Teil I Kap. 6 Beleuchten). Sie
können bei einer Batterie Kapazitätsanzeige um Null noch bis zu 2 Stunden mit Licht fahren. Wenn
der Lichtstrom zu Ende geht blinkt die Kapazitätsanzeige mehrfach. Dann kann nicht mehr weiter
gefahren werden.
Falls einzelne Lichter ausfallen, ist zunächst deren Zuleitung auf Fehler zu überprüfen (Bruch,
Kontakt gelöst). Wenn das andere Licht weiter leuchtet, können Sie davon ausgehen, dass ein LED-
Leuchtmittel oder dessen Elektronik defekt sind. In der Regel ist dann die ganze Leuchte zu
ersetzen.
Zur akustischen Signalisierung haben Sie eine hell tönende Klingel am Lenker zur Verfügung. Nutzen Sie
den Signalgeber immer dann, wenn Sie vorausschauend anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere
Fußgängern zeigen wollen oder zeigen müssen, dass Sie sich mit höherer Geschwindigkeit nähern und des-
halb von ihnen Aufmerksamkeit und vorsichtiges Verhalten erwarten.
Zur optischen Signalisierung gehören noch die seitlichen Reflexstreifen an den Reifen der Laufräder
oder Reflektoren. Sie sichern ihre Sichtbarkeit von der Seite ab, insbesondere bei Dunkelheit z. B. an
Kreuzungen und beim Queren von Straßen. Achten Sie darauf, dass die Reflexstreifen nicht unnötig
verschmutzen oder alterungsbedingt ihre Funktion einbüßen. Falls Sie bei schlechter Sicht von
einem anderen Fahrzeug erfasst werden, weil sie der Fahrer zu spät erkannt hat, kann dies zu
schweren Unfällen mit Körperverletzung führen.
Wenn sie die Reifen ersetzen sollten, ist es geboten wieder Mäntel mit Reflexstreifen aufzuziehen oder
aber an den Speichen Reflektoren anzubringen, die nach beiden Seiten strahlen (Vorgabe FZV).
Die schnelle Fahrt des Elektrofahrrads, bei gleichzeitig mini-
malem Fahrgeräusch, ist für viele Verkehrsteilnehmer heute
noch gewöhnungsbedürftig.
Läuten Sie lieber einmal mehr, um auf sich aufmerksam zu
machen, insbesondere wenn es um ältere Personen oder
Kinder geht, aber auch Tiere und deren Halter.
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Original Betriebsanleitung ave. Touring Hybrid 2014 (V1.1)