1. AllGeMeine hinWeise
Wenn sie nicht alle hinweise des handbuchs verstanden ha-
ben, kontaktieren sie im Zweifelsfall immer Fachpersonal der
Fa. lOhbeRGeR.
die Firma lOhbeRGeR behält sich das Recht vor, spezifikati-
onen und technische bzw. funktionelle eigenschaften des Ge-
räts jederzeit und ohne vorbescheid zu ändern.
1.1. Anwendungszweck
der RuA von lOhbeRGeR ist ein neuer, technologisch fortge-
schrittener heizofen, der ausschließlich mit Pellets beschickt
wird und im Automatikbetrieb Wärme für ein gesundes und
sicheres Ambiente erzeugt.
der heizofen funktioniert ausschließlich bei geschlossener Feu-
erraumtür.
die tür während des heizofenbetriebs nie öffnen.
der heizofen zeichnet sich durch ein doppeltes verbrennungs-
system mit PRiMäR- und sekundäRveRbRennunG aus, was
sich nicht nur auf die heizleistung positiv auswirkt, sondern
auch „reinere Abgase" zur Folge hat.
der oben genannte Anwendungszweck bzw. die für das Gerät
vorgesehenen konfigurationen sind die einzigen vom herstel-
ler zugelassenen: Das Gerät nicht gegen die gelieferten An-
weisungen verwenden.
der heizofen von lOhbeRGeR ist nur für den betrieb in innen-
räume geeignet.
1.2. Zweck und Inhalt des Handbuchs
Zweck des handbuchs ist, dem bediener die nötigen Grund-
lagen zu liefern, um für einen korrekten, sicheren und dauer-
haften Gebrauch des heizofens die geeigneten Maßnahmen
zu treffen bzw. alle menschlichen und materiellen Mittel zur
verfügung zu stellen.
dieses handbuch enthält alle für die installation, den Ge-
brauch und die Wartung des heizofens RuA nötigen informa-
tionen. die gewissenhafte beachtung aller Anweisungen ge-
währleistet einen hohen sicherheits- und Produktivitätsgrad
des heizofens.
1.3. Aufbewahrung des Handbuchs
die betriebsanleitungen müssen sorgfältig aufbewahrt wer-
den und sollten sowohl dem benutzer, als auch den mit der
Montage und der Wartung beauftragten Fachleuten ständig zur
einsichtnahme zur verfügung stehen.
Das Handbuch "Gebrauchs- und Wartungsanleitung" ist inte-
grierender Gerätebestandteil.
bei verlust oder verschleiss ihres handbuchs, fordern sie bei
der Fa. lOhbeRGeR eine ersatzkopie an.
beim eventuellen verkauf des heizofens muss dem neuen käu-
fer auch das handbuch ausgehändigt werden.
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Abb. 1.
1.4. Erweiterung des Handbuchs
1.5. Allgemeine Information
1.5.1. HAFTBARKEIT
1.5.2. AUSSERORDEnTLIcHE WARTUnG
1.5.3. HAFTUnG FüR DIE InSTALLATIOn
1.5.4. GEBRAUcH
1.6. Grundlegende eingehaltene und einzuhalten-
dieses handbuch entspricht dem technischen stand zum Zeit-
punkt der erstvermarktung des Geräts. die bereits am Markt
befindlichen Geräte und deren technische dokumentation wer-
den von der Fa. lOhbeRGeR nach eventuellen änderungen,
Anpassungen oder Anwendung neuer technologien für neue
Geräte nicht als überholt bzw. ungeeignet angesehen.
Mit der Übergabe dieses handbuchs weist die Fa. lOhbeRGeR
jede sowohl zivil- als auch strafrechtliche haftbarkeit für unfäl-
le zurück, die zwecks mangelnder oder kompletter nichtbeach-
tung der darin enthaltenen spezifikationen entstehen.
die Firma lOhbeRGeR weist des Weiteren jede verantwortung
zurück, die sich aus einem unzweckmäßigen oder nicht kor-
rekten Gerätegebrauch seitens des benutzers, aus unbefugten
änderungen bzw. Reparaturen, dem einsatz von nicht- Origina-
lersatzteilen oder nicht spezifisch für dieses Modell geeigneten
ersatzteilen ergibt.
die außerordentlichen Wartungsarbeiten müssen von Fach-
personal, das für den eingriff auf dem in diesem handbuch
beschriebenen heizofenmodell befugt ist, ausgeführt werden.
die haftung für die installation des heizofens geht keinesfalls
zu lasten der Fa. lOhbeRGeR. sie geht zu lasten des installa-
teurs, dem die Ausführung der kontrollen des Rauchfangs und
der lüftungsöffnung bzw. der korrektheit der installationsvor-
schläge übertragen wird. Außerdem sind alle im installations-
land vorgesehenen sicherheitsnormen einzuhalten.
der Gebrauch des Geräts untersteht nicht nur den präzisen
Anweisungen dieses handbuchs, sondern auch der beachtung
aller im installationsland vorgesehenen sicherheitsnormen.
de Unfallverhütungsnormen
1. Richtlinie 2006/95/EWG: "zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische be-
triebsmittel zur verwendung innerhalb bestimmter span-
nungsgrenzen".
2. Richtlinie 2004/108/EWG: "zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische
verträglichkeit".
3. Richtlinie 89/391/EWG: "über die durchführung von Maß-
nahmen zur verbesserung der sicherheit und des Gesund-
heitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit".
4. Richtlinie 89/106/EWG: "zur Angleichung der Rechtsund
verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über baupro-
dukte".