VERORDNUNG ZUR BEHANDLUNG VON ALTFAHRZEUGEN
Seit Jahren setzt Lancia sich durch die kontinuierliche Verbesserung der Produktionsverfahren und durch die Realisie-
rung immer "umweltverträglicherer" Produkte aktiv für den Schutz der Umwelt ein. In der Absicht dem Kunden den
möglichst besten Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der durch die Altfahrzeugrichtlinie
2000/53/EWG auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Lancia seinen Kunden die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug*
ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die EWG-Richtlinie sieht denn auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten Halter oder
Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist. Insbesondere gilt die Rücknahme
der Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007 nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelas-
sene Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007 unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs ist,
unter der Bedingung, dass das Fahrzeug über seine wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie)
und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler oder eine
der von Lancia beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Sammel- und Verschrottungsstellen
wurden sorgfältig ausgewählt, um einen Service angemessenen Qualitätsstandards hinsichtlich Sammeln, Behandlung
und Wiederverwertung der Altfahrzeuge unter Berücksichtigung der Umweltschutzvorschriften zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie bei den Lancia-Vertragshänd-
lern oder unter der Telefonnummer 00800 526242 00 (Ortstarif) oder auf der Lancia- Internetseite.
* Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von 3,5 Tonnen.