5.1.2
EKS 210 / EKS 312 - Gabelzinken einstellen (o)
WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht gesicherte Gabelzinken
Die Gabelzinken müssen mit den Ausschubsicherungen (151) gegen Herabfallen
gesichert werden. Das Flurförderzeug darf ohne Ausschubsicherung (151) nicht
betrieben werden!
Ausschubsicherungen (151) auf Vorhandensein kontrollieren.
Ausschubsicherungen (151) auf festen Sitz prüfen.
Gabelzinken einstellen
Voraussetzungen
– Flurförderzeug
siehe Seite 214.
Vorgehensweise
• Arretierhebel (150)
schwenken.
• Gabelzinken (24) auf dem Gabelträger
(25) in die richtige Position schieben.
• Arretierhebel
schwenken und die Gabelzinken (24) verschieben, bis der Arretierstift in eine Nut
einrastet.
Die Gabelzinken sind eingestellt.
5.2
Gabelzinken wechseln (o)
WARNUNG!
Unfallgefahr durch defekte Gabelzinken
Defekte Gabelzinken können zum Absturz der Last führen.
Flurförderzeuge mit defekten Gabelzinken nicht in Betrieb nehmen.
Bei Beschädigung einer Gabelzinke müssen beide Gabelzinken ausgetauscht
werden.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defekte Gabelzinken kennzeichnen und der Benutzung entziehen.
218
gesichert
abgestellt,
nach
oben
(150)
nach
unten
150
24
25
151