KAPITEL 9
ROUTINEMÄßIGE PRÜFUNGEN
UND WARTUNGSARBEITEN
Zur Aufrechterhaltung der sicheren Funktion sind routinemäßig Prüfungen und War-
tungsarbeiten durchzuführen. Wann und welche Prüfungen und Wartungsarbeiten
durchgeführt werden müssen, sind in diesen Kaptitel beschrieben.
Sie dürfen keine Prüfungen oder Wartungsarbeiten durchführen, wenn der
Patient noch am Beatmungsgerät angeschlossen ist. Stellen Sie dem Pati-
enten währenddessen eine alternative Beatmungsmöglichkeit zur Verfügung.
Kapitel 9: Routinemäßige Prüfungen und Wartungsarbeiten
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