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Neue Fahrgassensäräder (Fig. 18.25/1) markie-
ren, indem Sie die Feinsäradbürsten (Fig. 18.25/2)
auf die neuen Fahrgassensägehäuse aufstecken.
Zum Anlegen einer Spur werden in der Regel bis zu
drei, in Ausnahmefällen bis zu 4 oder 5 Säräder
abgeschaltet.
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Sämaschinen mit Schaltung 2
sind nur auf der rechten Sämaschinenseite
mit Fahrgassensärädern auszurüsten. Der
Abstand der Fahrgassensäräder, gemes-
sen von der rechten äußeren Sämaschinen-
seite, beträgt eine halbe Pflegeschleppers-
purweite.
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Sämaschinen mit Schaltung 6-plus
sind nur auf der linken Sämaschinenseite
mit Fahrgassensärädern auszurüsten. Der
Abstand der Fahrgassensäräder, gemes-
sen von der linken äußeren Sämaschinen-
seite, beträgt eine halbe Pflegeschleppers-
purweite.
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Die von der Säwelle angetriebenen Säräder (Fig.
18.26) sind mit Gewindestiften, die in den Feinsärä-
dern stecken, auf der Säwelle befestigt. Gewinde-
stifte der neuen Fahrgassensäräder soweit lösen
(siehe Fig. 18.26), bis sich die neuen Fahrgassen-
säräder frei auf der Säwelle drehen lassen.
2
1
Fig. 18.25
Fig. 18.26
18 - 15
1313
18i021
D 9 B 162 03.99