Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Mindestprofiltiefe der Radlauffläche
(S, Abb. 188) an der jeweils am stärksten
abgefahrenen Stelle messen: sie darf 2 mm bzw. den
gesetzlich vorgeschriebenen Wert niemals
unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf Risse oder Schnitte
kontrollieren, besonders an den Seitenwänden.
Ausblähungen oder breite und gut sichtbare Flecken
weisen auf innere Schäden hin. Stark beschädigte
Reifen müssen ausgewechselt werden. Ggf. im
Laufflächenprofil steckende Steinchen oder sonstige
Fremdkörper entfernen.
S
Abb. 188
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