Emissionsmessung
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Emissionsmessung
GEFAHR: Kessel- und Anlagenschaden
durch unzureichende Wärmeabnahme.
Eine unzureichende Wärmeabnahme führt
zum Abschalten des Abgasgebläses, zum
Auslösen der thermischen Ablaufsicherung
und ggf. zu einem Kesselschaden.
B Für ausreichend Wärmeabnahme wäh-
rend des Kesselbetriebs zur Immisions-
messung sorgen.
9.1
Messhinweise
Die Emissionsmessung, nachfolgend Messung genannt,
ist mit sauberem, unbelastetem und trockenem Scheit-
holz durchzuführen. Der Brennstoff muss der in den
Unterlagen angegebenen Beschaffenheit (Länge, Größe,
Feuchtigkeit usw.) entsprechen. Während der Messung
darf keine Störung des Verbrennungsvorgangs stattfin-
den.
Störungen des Verbrennungsvorgangs sind:
• Schmutziges (z. B. behandelt, gestrichen, mit Erdan-
haftungen usw.) oder nasses Scheitholz
• Öffnen der Kesseltüren
• Betätigen der Anheizhilfe (z. B. Anheizschieber,
Anheizklappe)
• Schüren des Brennguts
• Abschalten des Abgasgebläses.
Die genannten Störungen schlagen sich im Messergeb-
nis nieder, verfälschen es und führen möglicherweise
zum Verlust der Betriebserlaubnis.
9.2
Messung vorbereiten
Die Messung ist an einer Messöffnung in einem geraden
Abgasrohr durchzuführen. Der Abstand vom Abgasan-
schluss zur Messöffnung muss den zweifachen Abgas-
rohrdurchmesser betragen.
Bögen und Umlenkungen im Abgasrohr, zwischen Abgas-
anschluss und Messöffnung, verfälschen das Messergeb-
nis.
Folgende Bedingungen müssen für die Emissionsmes-
sung erfüllt sein:
• ausreichend Verbrennungsluft
• ausreichend geeigneter Brennstoff
• ausreichende Wärmeabnahme.
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9.3
Messbedingung (Dauerbetriebs-
zustand) herstellen
B Kessel entsprechend der Anleitung anheizen.
B Glutbett mit einer ausreichenden Menge Holz
(ca. ¼ Auflage) erstellen.
B Brennstoffauflage abbrennen.
B Sicherstellen, dass die Betriebsbedingungen
eingehalten werden:
– Mindestrücklauftemperatur 65 °C
– Kaminzug befindet sich dauerhaft im zulässigen
Bereich
– Zugregler ist gemäß Montageanleitung auf den
korrekten Wert eingestellt.
– Abgastemperatur befindet sich im zulässigen
Bereich.
B Wenn die Abgastemperatur auf ca. 175 °C (bei Weich-
holz 190 °C) gesunken ist, nachlegen.
B Kessel entsprechend der Anleitung mit der maximal
zulässigen Brennstoffmenge bestücken (bis maximal
5 cm unter die Oberkante der Füllöffnung).
B Ggf. die geöffnete Anheizhilfe (z. B. Anheizschieber,
Anheizklappe, sofern vorhanden) schließen.
B Mindestens 5 Minuten warten, bis sich der Verbren-
nungsprozess aufgebaut hat und der nachfolgend
beschriebene Beharrungszustand erreicht ist:
– Pufferladepumpe ist dauerhaft in Betrieb (Ein-
schalttemperatur 65 °C)
– Dauerhafte Kesseltemperatur von mindestens
75 °C
– Abgastemperatur bewegt sich innerhalb des
erlaubten Bereichs.
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