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2.3
Restgefahren
Personenschutz
Geräteschutz
Motorschutz
Schutz der Maschine/Anlage
EDSVF9333V DE 3.0-06/2005
ƒ Überprüfen Sie vor Arbeiten am Antriebsregler, ob alle
Leistungsklemmen spannungslos sind:
– Nach dem Netzabschalten führen die Leistungsklemmen U, V, W, +U
und -U
noch mindestens 3 Minuten gefährliche Spannung.
G
– Bei gestopptem Motor führen die Leistungsklemmen L1, L2, L3; U, V,
W, +U
und -U
gefährliche Spannung.
G
G
ƒ Der Ableitstrom gegen Erde (PE) ist >3,5 mA. Nach EN 50178 ist eine
Festinstallation erforderlich.
ƒ Die Betriebstemperatur des Kühlkörpers am Antriebsregler ist > 80 °C:
– Berührung mit dem Kühlkörper führt zu Verbrennungen.
ƒ Wenn Sie die Funktion "Fangschaltung" (C0142 = 2, 3) bei Maschinen
mit geringem Massenträgheitsmoment und geringer Reibung
verwenden:
– Nach Reglerfreigabe im Stillstand kann der Motor kurzzeitig anlaufen
oder kurzzeitig die Drehrichtung wechseln, weil der Fangvorgang
auch bei Drehzahl 0 durchgeführt wird.
ƒ Während des Parametersatztransfers können die Steuerklemmen des
Antriebsreglers undefinierte Zustände annehmen.
– Deshalb unbedingt vor dem Transfer die Stecker X5 und X6 abziehen.
Dadurch ist sichergestellt, dass der Antriebsregler gesperrt ist, und
alle Steuerklemmen den fest definierten Zustand "LOW" haben.
ƒ Zyklisches Ein- und Ausschalten der Versorgungsspannung kann die
Eingangsstrombegrenzung des Antriebsreglers überlasten und
zerstören:
– Bei zyklischem Schalten über einen längeren Zeitraum müssen
zwischen Ausschalten und Einschalten mindestens 3 Minuten
vergehen!
ƒ Bei bestimmten Einstellungen der Antriebsregler kann der
angeschlossene Motor überhitzt werden:
– Z. B. längerer Betrieb der Gleichstrombremse.
– Längerer Betrieb eigenbelüfteter Motoren bei kleinen Drehzahlen.
ƒ Mit Antriebssystemen können gefährliche Überdrehzahlen erreicht
werden (z. B. Einstellung hoher Drehfeldfrequenzen bei dafür
ungeeigneten Motoren und Maschinen):
– Die Antriebsregler bieten keinen Schutz gegen solche
Betriebsbedingungen. Setzen Sie hierfür zusätzliche Komponenten
ein.
Sicherheitshinweise
Restgefahren
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G
2.3-1