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Zubehör
An Ihrem Fahrrad können Sie diverses Zubehör montieren, dieses wird im Fach-
handel angeboten. Beispiele: Radcomputer, Trinkflaschen, Luftpumpen, Schlösser
usw. Beachten Sie, dass alle Teile, die Sie montieren, kompatibel zu Ihrem Fahrrad
sein müssen. Fragen Sie im Zweifelsfall den Fachmann. Teile, die nicht zu Ihrem Rad
passen, können Unfälle verursachen. Bei diesen Zubehörteilen müssen Sie beson-
ders auf die Fahrsicherheit Ihres Fahrrades achten. Lesen Sie dazu unbedingt die
Betriebs- und Bedienungshinweise des jeweiligen Herstellers.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch die Montage bzw. Verwendung dieses Zu-
behörs das Fahr- und Bremsverhalten Ihres Fahrrades verändert wird:
Beispiele (dies ist keine vollständige Aufzählung)
• Lenkerhörnchen
• Schutzblech
• Gepäckträger
• Kindersitze
• Fahrradanhänger
Dachgepäck- und Heckträger
Sollte das Rad mit dem Auto transportiert werden, ist folgendes zu beachten:
• Geeignete Dachgepäckträger für das Auto mit ausreichender Festigkeit und siche-
rer Befestigung der Fahrräder oder Hecktragesystem mit Zulassung nach § 22 StVZO
• Transport der Fahrräder auf den Laufrädern, nicht über Kopf, mit der Befestigung
an Lenker und Sattel.
• Achten Sie darauf, dass sich keine Teile (Werkzeug, Gepäcktaschen, Kindersitze
usw.) am Fahrrad befinden, die sich während des Transports lösen können - Unfall-
gefahr!
• Kontrolle der Befestigung vor und regelmäßig während der Fahrt. Außerdem sind
Veränderungen im Fahrverhalten des Pkw möglich.
• Beim Fahrradtransport auf dem Auto besteht nicht nur eine erhöhte Unfallgefahr,
das Fahrrad kann bei Regen auch Schaden nehmen. Wegen der hohen Geschwin-
digkeit kann Wasser in die Naben der Laufräder oder das Tretlager eindringen. Sie
sollten deshalb vor Wasser geschützt oder anschließend gereinigt werden.
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Kindersitze
• Kinder dürfen nur in zugelassenen Kindersitzen transportiert werden!
• Achten Sie auf die zulässigen Gewichte für den Kindersitz und das Fahrrad. Ein
Überschreiten kann zu Schäden mit der Gefahr von Stürzen führen!
• Die Mitnahme von Kindern führt zu einer Veränderung des Gewichts und der
Schwerpunktlage und damit des Fahr- und Bremsverhaltens. Dies muss beim Fahren
berücksichtigt werden!
• Kinder unter 7 Jahren dürfen nur von Personen auf dem Fahrrad mitgenommen
werden, die mindestens 16 Jahre alt sind!
• Den Kindersitz beim Befördern des Fahrrades auf dem Autodach unbedingt ent-
fernen!
• Das Kind beim Abstellen des Fahrrades - auch wenn es nur kurzzeitig erfolgen soll -
immer aus dem Kindersitz nehmen, da das Fahrrad umstürzen kann!
• Unbedingt die Betriebshinweise des Kindersitzherstellers beachten.
Fahrradanhänger
Das Fahrrad ist für die Verwendung eines Fahrradanhängers zugelassen, wenn fol-
gende Hinweise beachtet werden:
• Es darf nur eine geprüfte Anhängerkupplung verwendet werden.
• Nur an den vom Anhängerhersteller vorgeschriebenen Stellen befestigen.
• Nur Anhänger verwenden, die dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
• Betriebs- und Bedienungshinweise des Herstellers unbedingt beachten.
• Carbon Rahmen und Teile sind nicht für die Montage von Kindersitzen geeignet.
• Montieren Sie keinen Kindersitz an Sattelstützen und vollgefederten Fahrrädern,
anderenfalls besteht Bruchgefahr und Sie und Ihr Kind könnten sich ernsthaft ver-
letzen.
Der Sicherheitsaspekt muss bei der Auswahl von Zu-
behör das wichtigste Kriterium sein. Alle Teile müssen
kompatibel sein und auf den Einsatzzweck abgestimmt
werden! Fragen Sie im Zweifelsfall den Fachmann!
Vorsicht, bei einem Fahrrad mit Zuladung/Anhänger
verlängert sich der Bremsweg und das Fahrverhalten,
besonders das Lenkverhalten, verändert sich stark.

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