Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören auch die Einhaltung der
empfohlenen Betriebs, Wartungs und Kontrollmaßnahmen sowie das
Lesen, Verstehen und Beachten dieser Betriebsanleitung.
Die Montage von freigegebenem Zubehör durch Fachpersonal ist zuläs
sig. Eine aktuelle ZubehörFreigabeliste liegt den ZEGFachhändlern vor.
Jeder andere Gebrauch ist nicht bestimmungsgemäß.
Hierzu gehören insbesondere das Verleihen des Fahrrads an nicht ein
gewiesene Fahrer, die Mitnahme weiterer Personen, das Fahren mit
übermäßigem Gepäck, freihändiges Fahren, das Fahren auf Eis und
Schnee sowie unsachgemäße Pflege und Reparatur.
Der Gebrauch des beschädigten oder unvollständigen Fahrrads, bei
spielsweise ohne Antriebsbatterie, ist nicht bestimmungsgemäß.
4.3 Einweisung und Schulung
Der mit Reparaturen und Wartungsarbeiten beauftragte ZEGFach
händler wird regelmäßig geschult.
Der Fahrer oder der Betreiber des Fahrrads wird spätestens bei der
Fahrzeugübergabe vom ausliefernden ZEGFachhändler über die Funk
tionen des Fahrrads, insbesondere seine elektrischen Funktionen und
die richtige Anwendung des Ladegeräts, persönlich aufgeklärt.
Jeder Fahrer, dem dieses Fahrrad bereitgestellt wird, muss eine Einwei
sung in die Funktionen des Fahrrads erhalten. Diese Originalbetriebs
anleitung ist jedem Fahrer zur Kenntnisnahme und Beachtung in ge
druckter Form auszuhändigen.
Für die Übersetzung in eine dem Fahrer verständliche Sprache ist der
Betreiber verantwortlich.
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