2.4
Hydraulikanlage
WARNUNG!
Unfallgefahr durch undichte Hydraulikanlagen
Aus einer undichten und defekten Hydraulikanlage kann Hydrauliköl austreten.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
Ausgelaufenes Hydrauliköl sofort mit einem geeigneten Bindemittel entfernen.
Das aus Bindemittel und Betriebsmitteln bestehende Gemisch unter Einhaltung
geltender Vorschriften entsorgen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr und Infektionsgefahr durch defekte Hydraulikschläuche
Unter Druck stehendes Hydrauliköl kann aus feinen Löchern oder Haarrissen in den
Hydraulikschläuchen entweichen. Spröde Hydraulikschläuche können beim Betrieb
platzen. Personen in der Nähe des Flurförderzeugs können durch das austretende
Hydrauliköl verletzt werden.
Bei Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Unter Druck stehende Hydraulikschläuche nicht berühren.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
HINWEIS
Prüfung und Auswechseln von Hydraulikschläuchen
Hydraulikschläuche können durch Alterung spröde werden und müssen in
regelmäßigen
Flurförderzeugs haben erheblichen Einfluss auf die Alterung der Hydraulikschläuche.
Hydraulikschläuche mindestens 1xjährlich prüfen und ggf. ersetzen.
Bei erhöhten Einsatzbedingungen müssen die Prüfintervalle angemessen verkürzt
werden.
Bei normalen Einsatzbedingungen wird ein vorbeugender Wechsel der
Hydraulikschläuche nach 6 Jahren empfohlen. Für eine gefahrlose längere
Verwendung muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die
daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden und das
Prüfintervall ist angemessen zu verkürzen.
168
Abständen
geprüft
werden.
Die
Einsatzbedingungen
des