2.6
Hydraulikanlage
WARNUNG!
Unfallgefahr durch undichte Hydraulikanlagen
Aus einer undichten und defekten Hydraulikanlage kann Hydrauliköl austreten.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
Ausgelaufenes Hydrauliköl sofort mit einem geeigneten Bindemittel entfernen.
Das aus Bindemittel und Betriebsmitteln bestehende Gemisch unter Einhaltung
geltender Vorschriften entsorgen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr und Infektionsgefahr durch defekte Hydraulikschläuche
Unter Druck stehendes Hydrauliköl kann aus feinen Löchern oder Haarrissen in den
Hydraulikschläuchen entweichen. Spröde Hydraulikschläuche können beim Betrieb
platzen. Personen in der Nähe des Flurförderzeugs können durch das austretende
Hydrauliköl verletzt werden.
Bei Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Unter Druck stehende Hydraulikschläuche nicht berühren.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defekts wieder in
Betrieb nehmen.
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