4.5
Fahren
WARNUNG!
Kollisionsgefahr beim Betrieb des Flurförderzeugs
Der Betrieb des Flurförderzeugs mit geöffneten Hauben kann zu Kollisionen mit
Personen und Gegenständen führen.
Flurförderzeug nur mit geschlossenen und ordnungsgemäß verriegelten Hauben
betreiben.
Beim Fahren durch Pendeltore o.ä. darauf achten, dass die Torflügel nicht den
Auffahrsicherheitstaster betätigen.
WARNUNG!
Quetschgefahr
Beim Fahren und Lenken, insbesondere außerhalb der Flurförderzeugkontur,
ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Beim Hochklappen der Standplattform nicht zwischen Standplattform und
Fahrzeugwand greifen.
Im Mitgängerbetrieb auf ausreichenden Abstand zum Flurförderzeug achten.
VORSICHT!
Quetschgefahr durch das Flurförderzeug während des Mitgängerbetriebs
Im Mitgängerbetrieb besteht durch das Flurförderzeug eine Quetschgefahr für den
Bediener und weitere Personen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Sicherheitsschuhe, ...).
Während des Mitgängerbetriebs muss das Flurförderzeug mit besonderer Vorsicht
und Aufmerksamkeit bedient werden.
Der Aufenthalt von Personen zwischen Flurförderzeug und Hindernissen während
des Mitgängerbetriebs ist verboten.
Z
Das Tragen von Sicherheitsschuhen im Mitfahrerbetrieb wird unbedingt
empfohlen, da es andernfalls zu Verletzungen kommen kann.
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