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Wichtige Normen/Richtlinien; Verbrennung; Unser Beitrag Zum Klimaschutz; Voraussetzungen Für Eine Verbrennung - LOHBERGER UniTherm 2+P Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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plewa.

Wichtige Normen/Richtlinien

Bedienung
Bei der Installation und bei der Inbetriebnahme des Gerätes sind neben
den örtlichen feuer- und baupolizeilichen Vorschriften noch folgende
Normen/Richtlinien zu beachten:
ÖNORM M 7550
Zentralheizungskessel bis 100 °C: Begriffe, Anforderungen, Prüfungen,
Normenkennzeichnung
ÖNORM M7510 / 1
Richtlinien für die Überprüfung von Zentralheizungsanlagen.
ÖNORM M7510 / 2
Richtlinien für die Überprüfung von Zentralheizungsanlagen; Richtwerte.
ÖNORM B 8130
Sicherheitseinrichtungen.
ÖNORM B 8131
Geschlossene Wasserheizungen; Sicherheitstechnische Anforderungen.
ÖNORM B 8133
Sicherheitstechnische Anforderungen Warmwasserbereitungsanlagen.
DIN 4751 Teil 1
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 110 °C (120 °C in Vorbereitung).
DIN 4751 Teil 2
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Heizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 110 °C (120 °C in Vorbereitung).

Verbrennung

Unser Beitrag zum Klimaschutz

Bei der Verbrennung gibt Holz nur so
viel Co ab, wie es zuvor als Baum
²
gespeichert hat. Dabei ist es gleich-
gültig, ob das Holz verbrennt oder im
Wald verrottet.
Das Heizen mit Holz entspricht deshalb
dem „natürlichen Biokreislauf".
Voraussetzungen für eine Verbrennung
Vorhanden sein muss:
Brennbares Material in ausreichender
Menge, Oxidationsmittel, meist
Sauerstoff, Wärme, um die Zünd-
temperatur zu erreichen, oder die
Mindestverbrennungstemperatur zu
halten.
Das richtige Mengenverhältnis des
brennbaren Stoffes mit der Umge-
bungsluft oder dem reaktiven Gas.

Der Verbrennungsvorgang

Den Verbrennungsvorgang kann man in drei Phasen gliedern:
1. Trocknungsphase
In dieser Phase wird das im Holz enthaltene Wasser verdampf. Dies
geschieht bei Temperaturen von ca. 100 °C. In der Anheizphase muss
dem Holz Wärme zugeführt werden (wird durch kleine Holzscheite
erreicht). Durch die Trocknung schrumpfen die Holzstücke bis Risse
entstehen, welche die Trocknung beschleunigen.
2. Entgasungsphase
Nach der Trocknung setzt bei Temperaturen über 100 °C bis etwa 300 °C
die Holzentgasung ein. Aus der Holzsubstanz werden energiereiche,
brennbare Gase mit unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung
(Kohlenwasserstoffe) ausgetrieben. Der Abbrand dieser flüchtigen
Bestandteile, die etwa 80% der Holzsubstanz ausmachen, ist an den
Eine Anlage für die Zukunft
UniTherm 2+P
UniTherm 2+P
Offene und geschlossene Wasserheizungsanlagen bis 349 kW(300000
kcal/h) mit thermostatischer Absicherung. DIN 4751 Teil 4
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 120 °C; geschlossene Wasserheizungsanlage
mit statischen Höhen über 15 m oder Nennwärmeleistungen über
350 kW.
DIN 1988: Trinkwasser Leitungsanlagen in Grundstücken (techn.
Bestimmungen).
ÖNORM EN 303-5
Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickt bis
300 kW. Begriffe, Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung.
ÖNORM M 7135
Presslinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde -
Pellets und Briketts.
ÖNORM M 7136
Presslinge aus naturbelassenem Holz Holzpellets Qualitätssicherung in
der Transport- und Lagerlogistik.
ÖNORM M 7137
Presslinge aus naturbelassenem Holz Holzpellets Anforderungen an
den Pelletslagerraum beim Endkunden.
TRVB H118
Technische Richtlinie für vorbeugenden Brandschutz bei automatischen
Holzfeuerungsanlagen.
langen, gelben Flammen, die aus dem Holz schlagen, erkennbar. Die
eigentliche Verbrennung beginnt mit der Entzündung der entstandenen
Gase bei ca. 225 °C (Zündtemperatur) und der Freisetzung von
Wärme. Dazu muss auch eine ausreichende Menge Sauerstoff
zugeführt werden. Bei ca. 300 °C ist der Höhepunkt der Verbrennung
erreicht. Hier werden die größten Wärmemengen freigesetz und dabei
Flammentemperaturen bis zu 1100 °C erreicht.
3. Ausbrandphase
Nach dem Abbrand der flüchtigen Bestandteile verbrennt die
Holzkohle. Diese wird bei Temperaturen um 500 bis 800 °C vergast
und ohne Rußbildung verbrannt. Dieser Vorgang ist an den kurzen,
durchscheinenden Flämmchen zu erkennen.
In einem Stück Holz können gleichzeitig von innen nach außen alle
drei Phasen ablaufen.
Saubere Verbrennung
Erste Voraussetzung für einen möglichst geringen Schadstoffauswurf
ist die Verwendung von trockenem Holz.
Die Anheizphase, bei der in besonderem Maße Zersetzungsprodukte
auftreten, muß durch die Verwendung von kleinstückigem Anfeuerholz
möglichst schnell durchlaufen werden, um in den
Hochtemperaturbereich zu kommen.
Besonders schädlich wirkt sich eine Drosselung der Luftzufuhr
während der Entgasungsphase aus, denn die Holzentgasung geht
auch ohne Sauerstoffzufuhr und ohne Flammenbildung weiter
(Schwelbrand). Auf diese Weise können große Teile der Holzsubstanz
ohne Wärmegewinn, und damit nutzlos, ausgetrieben werden und
unverbrannt in die Umwelt entweichen, bzw. sich als Teer und Ruß auf
den Feuerraumwänden und auf den Rauchgaswegen absetzen.
Auch in der Ausbrandphase darf die Luftzufuhr nicht völlig gedrosselt
werden, es besteht auch hier die Gefahr der Kohlenmonoxidbildung.
Beim Fortheizen soll nicht zu viel Holz aufgelegt werden. Die
Holzmenge muß stets dem Wärmebedarf angepaßt sein.
Besser häufig kleinere Mengen Holz aufgeben, als selten große
Mengen.
UniTherm 2+P
Seite 8

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