des Vertrages hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und sich den
bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Fehlerbehebung durch IBM:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während der Dauer der - von diesem Herstellerservice zu trennenden - Gewährleis-
tung übernimmt IBM die Kosten für einen zum Zwecke der Reparatur etwaig erfor-
derlichen Hin- und Rücktransport der Maschine.
Haftungsbegrenzung:
Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Herstellerservice genannten Haftungsbegrenzungen und -aus-
schlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von IBM sowie bei zugesi-
cherten Eigenschaften.
Punkt „b" wird durch folgenden Satz ergänzt:
IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
IRLAND
Umfang des Herstellerservice:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Bestimmungen oder in Ziffer 12 des "Sale of Goods
Act 1893", der durch den "Sale of Goods and Supply of Services Act 1980 ("1980
Act") ergänzt wird, ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche Ansprüche
oder Zusicherungen/Gewährleistungen (ausdrücklich oder stillschweigend, gesetz-
lich oder anderweitig) ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem ohne Ein-
schränkung sämtliche Zusicherungen/Gewährleistungen, die aus dem "Sale of
Goods Act 1893", einschließlich der Ergänzung durch den "1980 Act", impliziert
werden können (einschließlich, um Missverständnisse zu vermeiden, Abschnitt 39
des "1980 Act").
Haftungsbegrenzung:
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollstän-
dig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet „Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch IBM im Zusammenhang mit oder in
Bezug auf den Inhalt dieses Herstellerservice, für die IBM dem Kunden gegenüber
rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund
unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die glei-
chen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet,
wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt.
Soweit der Kunde durch Verschulden von IBM zu Schaden gekommen ist, hat er
Anspruch auf Entschädigung durch IBM.
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Anhang C. Freiwilliger IBM Herstellerservice Z125-4753-10 08/2008