Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, sofern er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
HONGKONG (SONDERVERWALTUNGSREGION DER VR CHINA)
In Bezug auf Transaktionen, die in der Sonderverwaltungsregion Hongkong der VR
China initiiert und ausgeführt werden, werden in dieser Vereinbarung die Vorkom-
men des Wortes „Land" (z. B. „Land des Erwerbs" und „Land der Installation") durch
„Hongkong (Sonderverwaltungsregion der VR China)" ersetzt.
INDIEN
Haftungsbegrenzung:
Die Punkte a und b dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
a.
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und bewegli-
chen Sachen nur bei Fahrlässigkeit von IBM; und
b.
sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder Leis-
tungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des Betrages,
den der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die Gegenstand des Anspruchs ist. Im
Sinne dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinen-
code und den Lizenzierten Internen Code („LIC").
Schiedsverfahren:
Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien, in Übereinstimmung mit
den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzu-
fassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien, ohne Ein-
spruchsmöglichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung
enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz
übernimmt. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der
Anwaltskammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei Ausfall
eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei
neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der
jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, sofern er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt wurde.
Anhang C. Freiwilliger IBM Herstellerservice Z125-4753-10 08/2008
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