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Leica D-LUX 8 Kurzanleitung Seite 10

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GARANTIEBEDINGUNGEN DER LEICA CAMERA AG
Sehr verehrte Leica-Kundin, sehr verehrter Leica-Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihres neuen Leica-Produktes, Sie haben ein weltbe-
kanntes Markenprodukt erworben.
Neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber Ihrem Verkäufer ge-
währen wir, die Leica Camera AG („LEICA"), Ihnen freiwillige Garantieleistungen für
Ihr Leica-Produkt gemäß den nachstehenden Regelungen („Leica-Garantie"). Die Lei-
ca-Garantie schränkt also weder Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nach dem
jeweils geltenden Recht noch Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber dem Händler ein,
mit dem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben.
DIE LEICA-GARANTIE
Sie haben ein Leica-Produkt erworben, das nach besonderen Qualitätsrichtlinien
hergestellt und in den einzelnen Fertigungsstufen durch erfahrene Spezialisten geprüft
wurde. Wir gewähren für dieses Leica-Produkt, einschließlich der in der dazugehöri-
gen Originalverpackung enthaltenen Zubehörteile, die nachstehende Leica-Garantie,
die ab dem 01. April 2023 gilt. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer gewerblichen
Nutzung keine Garantie gewähren.
Für einige Leica-Produkte bieten wir die Verlängerung der Garantiezeit an, wenn Sie
sich in unserem Leica Account registrieren. Einzelheiten finden Sie auf unserer Website
www.leica-camera.com.
UMFANG DER LEICA-GARANTIE
Während der Garantiezeit werden Beanstandungen, die auf Fabrikations- und Materi-
alfehlern beruhen, kostenlos behoben, und zwar nach LEICAs Ermessen durch Instand-
setzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichartiges einwandfreies Lei-
ca-Produkt. Ausgetauschte Teile oder Produkte gehen in das Eigentum von LEICA über.
Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund im
Zusammenhang mit dieser Leica-Garantie, sind ausgeschlossen.
VON DER LEICA-GARANTIE AUSGENOMMEN
Von der Leica-Garantie ausgenommen sind Verschleißteile, wie z. B. Augenmuscheln,
die Belederung, Tragriemen, Armierungen, Batterien sowie mechanisch beanspruchte
Teile, es sei denn, der Mangel wurde durch Fabrikations- oder Materialfehler verur-
sacht. Dies gilt auch für Oberflächen-Beschädigungen.
ENTFALLEN VON ANSPRÜCHEN AUS DER LEICA-GARANTIE
Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen, wenn der betreffende Mangel auf un-
sachgemäße Behandlung zurückzuführen ist; sie können unter anderem auch dann ent-
fallen, wenn Fremdzubehör verwendet, das Leica-Produkt nicht fachgerecht geöffnet
oder nicht fachgerecht repariert wurde. Ansprüche auf Garantieleistungen entfallen
auch, wenn die Seriennummer unkenntlich ist.
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