WARNUNG! (Fortsetzung)
Allradantrieb sicher, dass das Verteilerge-
triebe nicht in NEUTRAL (Leerlauf) ist.
Blockieren Sie die Anhängerräder stets mit
Keilen.
• Das kombinierte zulässige Gesamtgewicht
darf nicht überschritten werden.
• Das Gesamtgewicht muss zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger so verteilt
werden, dass die folgenden vier Werte
nicht überschritten werden:
1. Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahr-
zeugs
2. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhän-
gers
3. Zulässige Achslast
4. Zulässige Stützlast der verwendeten An-
hängevorrichtung
Anforderungen für den Anhängerbetrieb –
Reifen
• Der korrekte Reifendruck ist Voraussetzung
für einen sicheren und komfortablen Betrieb
des Fahrzeugs. Informationen zu den Ver-
fahren zur Herstellung des korrekten Reifen-
drucks finden Sie unter „Reifen – Allgemeine
Informationen" in „Start und Betrieb".
• Die Reifen des Anhängers sind vor dessen
Verwendung auf korrekten Luftdruck zu
prüfen.
• Die Reifen sind vor dem Ziehen eines Anhän-
gers auf Verschleiß oder sichtbare Schäden
zu überprüfen. Korrekte Sichtprüfung siehe
unter „Reifen – Allgemeine Informationen" in
„Start und Betrieb".
• Reifenwechsel siehe „Reifen – Allgemeine
Informationen" in „Start und Betrieb". Die
Montage von Reifen mit einer höheren Trag-
fähigkeit hat keinen Einfluss auf das zuläs-
sige Gesamtgewicht und die zulässigen
Achslasten des Fahrzeugs.
Anforderungen für den Anhängerbetrieb –
Anhänger-Bremsanlage
– Die Hydraulikbremsanlage oder Unterdruck-
anlage Ihres Fahrzeugs nicht mit der des
Anhängers verbinden. Dies kann eine unzu-
reichende Bremsleistung und möglicher-
weise einen Unfall mit Verletzungsgefahr ver-
ursachen.
– Beim Ziehen eines Anhängers mit elektroni-
sch betätigter Bremsanlage ist ein elektroni-
scher Bremsregler erforderlich. Beim Ziehen
eines Anhängers mit hydraulisch betätigter
Bremsanlage ist ein elektronischer Brems-
regler nicht erforderlich.
– Eine Anhänger-Bremsanlage wird für Anhän-
ger ab 453 kg (1.000 lb) empfohlen und ist
bei einem Gewicht über 750 kg (1.654 lb)
vorgeschrieben.
WARNUNG!
• Schließen Sie die Anhänger-Bremsanlage
nicht an die Hydraulikbremsleitungen Ihres
Fahrzeugs an. Dies kann zu einer Über-
(Fortsetzung)
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