LA 1118CP
Es ist sicherzustellen, dass die Füllarmaturen nicht für ver-
schiedene Kältemittel genutzt werden. Schläuche sollten
so kurz wie möglich sein, um die enthaltene Kältemittel-
menge zu minimieren.
Kältemittelflaschen müssen in senkrechter Position ver-
bleiben.
Beim Befüllen ist die Kältemittelflasche und die Schläuche
extern mit dem Gebläse (Ex Zone II) zu belüften.
Die Kältemittelflasche darf nicht mit offenen Flammen
oder Heißluftföhn erwärmt werden, um das Befüllen zu be-
schleunigen. Mögliche Hilfsmittel sind z.B. ein warmes
Wasserbad oder für Propanflaschen geeignete Heizman-
schetten.
Es ist sicherzustellen, dass der Kältemittelkreis geerdet ist,
bevor gefüllt wird.
Füllschlauch und Manometerbatterie vor dem Füllen bis
zum Anschlusspunkt am Gerät evakuieren.
Wenn die Manometerbatterie und der Füllschlauch mit
Propan gefüllt sind, diese nochmal auf Dichtheit kontrollie-
ren.
Nach dem Füllen die verbleibende Menge Propan in der
Manometerbatterie und den Schläuchen gesichert ablas-
sen.
Nach dem Füllen ist nochmals mittels Kältemitteldetektor
auf Dichtheit zu prüfen. Sollte sich eine Leckage zeigen, ist
der Vorgang zu wiederholen.
VORSICHT!
Risiko von Sachschäden beim Entleeren und Befüllen des
Kältemittels!
Beim Entleeren und Befüllen des Kältemittels kann es zu
Sachschäden durch Einfrieren kommen.
Beim Entleeren und Befüllen des Kältemittels ist eine
Durchströmung des Verflüssigers sicherzustellen.
Bauteile, die entfernt wurden können über Reste von Verdich-
teröl (insbesondere der Verdichter selbst) noch kleinere Men-
gen Kältemittel freisetzen. Ausgebaute Komponenten nicht
verschließen oder verlöten. Bauteile bis Beendigung der Arbei-
ten im Freien lagern. Anschließender Transport muss in belüfte-
tem Fahrzeug erfolgen
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12 Außerbetriebnahme /
Entsorgung
Bevor die Wärmepumpe ausgebaut wird, machen Sie sich mit
den gerätespezifischen und örtlichen Gegebenheiten vertraut,
schalten die Maschine extern spannungsfrei und sperren diese
hydraulisch ab. Der Ausbau der Wärmepumpe muss durch
Fachpersonal erfolgen.
Umweltrelevante Anforderungen, in Bezug auf Rückgewin-
nung, Wiederverwendung und Entsorgung von Betriebsstoffen
und Bauteilen gemäß den gängigen Normen, sind einzuhalten.
Dabei ist besonders Wert auf eine fachgerechte Entsorgung
des Kälteöles zu legen. Jede Person, die Arbeiten am Kältekreis
durchführt, muss einen Befähigungsnachweis im Umgang mit
brennbaren Kältemitteln vorweisen können, bzw. durch eine
solche Person beaufsichtigt werden.
Sollen Teile des Kältekreises, insbesondere Verdichter oder die
gesamte Wärmepumpe entsorgt werden, so sind die Teile nach
dem Entfernen des Kältemittels siehe Kap. 11.1 auf S. 24 offen
zu lassen. Ein Verschließen durch Quetschen oder Löten darf
nicht durchgeführt werden.
Wenn der Verdichter entsorgt werden soll, ist mit ausreichend
Unterdruck zu evakuieren, um gelöstes Kältemittel im Verdich-
teröl möglichst vollständig zu entfernen. Die Vorgehensweise
zum Absaugen oder Ablassen des Kältemittels nach Kap. 11
auf S. 23 ist zu befolgen.
HINWEIS
Geräte sind entsprechend zu kennzeichnen, dass sie außer
Betrieb gesetzt wurden und dass das Kältemittel entfernt
wurde. Diese Kennzeichnung sollte mit Datum versehen und
unterschrieben werden.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Blitzschlag!
Der Aufenthalt bei Gewitter ist lebensgefährlich.
Kein Aufenthalt im direkten Umfeld der Wärmepumpe.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Stromschlag!
Bei
Arbeiten
spannungsführenden Bauteilen bei feuchter Witterung
(Niederschlag, Schnee) besteht Lebensgefahr.
Bei Niederschlag muss das Gerät ordnungsgemäß
geschlossen sein.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch Stromschlag!
Wenn das Gerät nicht mit allen Verkleidungsblechen versehen
ist, besteht die Gefahr eines Stromschlages.
Vor
spannungsfrei zu schalten.
Nach dem Spannungsfreischalten ist 5 Minuten zu
warten bis alle Bauteile spannungsfrei sind.
452171.66.01 · FD 0212
an
der
elektrischen
Öffnen
des
Gerätes
sind
Deutsch
Ausrüstung
oder
alle
Stromkreise
DE-25