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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnah-
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Regel- und Absperrklappe Baureihe BR 14t - LTR 43 ist in
Kombination mit einem Antrieb für die Volumenstrom-, Druck-
und Temperaturregelung von fl üssigen, gasförmigen oder dampf-
förmigen Medien bestimmt.
− Die Klappe und ihr Antrieb sind für genau defi nierte Bedin-
gungen ausgelegt (z. B. Betriebsdruck, eingesetztes Medium).
Daher muss der Betreiber sicherstellen, dass die Klappe nur
dort zum Einsatz kommt, wo die Einsatzbedingungen den bei
der Bestellung zugrunde gelegten Auslegungskriterien ent-
sprechen.
Falls der Betreiber die Klappe in anderen Anwendungen oder
Umgebungen einsetzen möchte, muss er hierfür Rücksprache
mit PFEIFFER halten.
− PFEIFFER haftet nicht für Schäden, die aus Nichtbeachtung
der bestimmungsgemäßen Verwendung resultieren sowie für
Schäden, die durch äußere Kräfte oder andere äußere Ein-
wirkungen entstehen.
− Einsatzgrenzen, -gebiete und -möglichkeiten den technischen
Daten und dem Typenschild entnehmen.
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Die Klappe ist nicht für die folgenden Einsatzgebiete geeignet:
− Einsatz außerhalb der durch die technischen Daten und
durch die bei Auslegung defi nierten Grenzen.
− Einsatz außerhalb der durch die an der Klappe angeschlos-
senen Anbaugeräte defi nierten Grenzen.
Ferner entsprechen folgende Tätigkeiten nicht der bestimmungs-
gemäßen Verwendung:
− Verwendung von Ersatzteilen, die von Dritten stammen
− Ausführung von nicht beschriebenen Instandhaltungs- und
Reparaturarbeiten
Qualifi kation des Bedienpersonals
Die Klappe darf nur durch Fachpersonal unter Beachtung aner-
kannter Regeln der Technik eingebaut, in Betrieb genommen, in-
standgehalten und repariert werden.
− Fachpersonal im Sinne dieser Einbau- und Bedienungsanlei-
tung sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-
dung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis
der einschlägigen Normen die ihnen übertragenen Arbeiten
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
− Bei Stellgeräten in explosionsgeschützter Ausführung müssen
die Personen eine Ausbildung oder Unterweisung bzw. eine
Berechtigung zum Arbeiten an explosionsgeschützten Gerä-
ten in explosionsgefährdeten Anlagen haben.
Persönliche Schutzausrüstung
PFEIFFER empfi ehlt, sich über die vom eingesetzten Medium aus-
gehenden Gefahren zu informieren, z. B. anhand der GESTIS-
Stoffdatenbank.
EB 14t_DE
Ausgabe Juni 2023
Technische Änderungen vorbehalten
Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Je nach eingesetztem Medium und/oder der jeweiligen Tätigkeit
ist unter anderem folgende Schutzausrüstung erforderlich:
− Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz beim
Einsatz heißer, kalter, aggressiver und/oder ätzender Medien
− Gehörschutz bei Arbeiten in der Nähe der Klappe
− Industrieschutzhelm
− Auffanggurt, sofern Absturzgefahr besteht (z. B. bei Arbeiten
in ungesicherten Höhen)
− Sicherheitsschuhe, ggf. mit Schutz vor statischer Entladung
− Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifi kationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifi kationen des Stellge-
rätes sind durch PFEIFFER nicht autorisiert. Sie erfolgen aus-
schließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu Si-
cherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Stellgerät nicht
mehr den für seine Verwendung erforderlichen Voraussetzungen
entspricht.
Schutzeinrichtungen
Ob die Klappe eine defi nierte Sicherheitsstellung bei Ausfall der
Hilfsenergie einnimmt und ggf. welche, ist abhängig vom einge-
setzten Antrieb, vgl. zugehörige Antriebsdokumentation.
Bei Kombination der Klappe mit einfachwirkenden Antrieben
nimmt die Klappe bei Ausfall der Hilfsenergie selbsttätig eine be-
stimmte Sicherheitsstellung ein, vgl. Kapitel 3. Die Sicherheitsstel-
lung entspricht der Wirkrichtung und ist bei Antrieben auf dem
Typenschild eingetragen.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber
und Bedienpersonal Gefährdungen, die vom Durchfl ussmedium
und Betriebsdruck sowie vom Stelldruck und von beweglichen
Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhin-
dern.
− Dazu müssen Betreiber und Bedienpersonal alle Gefahren-
hinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser Einbau- und
Bedienungsanleitung befolgen.
− Gefahren, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen
am Einsatzort der Klappe ergeben, müssen in einer individu-
ellen Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden und durch ent-
sprechende Anweisungen des Betreibers vermeidbar gemacht
werden.
Sorgfaltspfl icht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Ein-
haltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
− Der Betreiber ist verpfl ichtet, dem Bedienpersonal diese Ein-
bau- und Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Doku-
mente zur Verfügung zu stellen und das Bedienpersonal in
der sachgerechten Bedienung zu unterweisen.
− Weiterhin muss der Betreiber sicherstellen, dass das Bedien-
personal oder Dritte nicht gefährdet werden.
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