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Abschreibung Bei Gebrochenen Jahren - HP 17bII+ Benutzerhandbuch

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Abschreibung bei gebrochenen Jahren

Wenn das Anschaffungsdatum nicht mit dem Beginn eines Fiskaljahres
zusammenfällt, ergibt sich für die Abschreibung im ersten und letzten Jahr jeweils
ein Bruchteil der ganzjährigen Abschreibung. Außer beim linearen
Abschreibungsverfahren werden die Zwischenjahre als Summe der Teiljahre
berechnet. Das gilt nicht für das ACRS Verfahren.
Nehmen Sie z.B. an, daß Sie ein Wirtschaftsgut im Oktober erworben haben und
es über die nächsten 3 Jahre abschreiben möchten (das Fiskaljahr beginnt bei
Ihnen am 1. Januar). Der Abschreibungsplan würde Teile von 4 Jahren umfassen,
wie nachstehend abgebildet. Die drei Monate von Oktober bis Dezember
entsprechen ¼ Jahr.
Kalenderjahre
Abschreibungsjahre
Für die lineare Abschreibung kann die Berechnung mit gebrochenen Jahren leicht
durchgeführt werden: Berechnen Sie zuerst den LIN.A Wert. Für das 1. Jahr
nehmen Sie dann ¼ dieses Werts, für das 2. und 3. Jahr den ganzen Wert und für
das 4. Jahr ¾ des Werts.
Für die Abschreibungsverfahren DEG.A und DIG.A ergibt sich dagegen für jedes
Jahr ein anderer Abschreibungsbetrag, wie in der Tabelle dargestellt:
Kalenderjahr
1 (Okt.–Dez.)
2
3
4 (Jan.–Sept.)
Anzahl der Monate
3
9
1
2
1
2
Abschreibungswert
¼ x 1. Jahr
(¾ x 1. Jahr) + (¼ x 2. Jahr)
(¾ x 2. Jahr) + (¼ x 3. Jahr)
¾ x 3. Jahr
9: Berechnung von Abschreibungen 113
3
4
3

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