Beim Überqueren von Straßen, Kreuzungen und Bahnübergängen ist erhöhte Vorsicht geboten. Überqueren Sie
Schienen in Straßen bzw. an Bahnübergängen niemals in Parallelfahrt, da die Castoren des Rollstuhls dabei even-
tuell eingeklemmt werden könnten.
Beim Befahren von Rampen und Hebevorrichtungen an Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten. Während des
Hebe- bzw. Senkvorgangs der Rampe oder einer Hebevorrichtung ist der Erivo mit einem ausreichenden Abstand
zu den Kanten abzustellen und auszuschalten.
Fahren Sie keinesfalls direkt an der Kante bzw. bis zur Kante einer Rampe oder Hebevorrichtung, sondern lassen
Sie hierzu ausreichend Abstand.
Bei Nässe vermindert sich die Haftung der Reifen auf dem Untergrund, es besteht eine erhöhte Rutschgefahr.
Passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an und fahren Sie niemals mit abgefahrenen Reifen.
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Der Erivo sollte bei Regen oder Schneefall nicht genutzt werden, um technische Schäden zu vermeiden.
Beachten Sie, dass beim Befahren von Gefällen der Bremsweg des Erivo je nach Geschwindigkeit und Grad des
Gefälles signifikant länger sein kann als in der Ebene. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit daher entsprechend an.
Be fahren sie Gefälle keinesfalls mit voll aufgeladenem Akku-Pack, da dies zu Schäden am Akku-Pack und in den
Motoren führen kann.
Beim Befahren von gepflasterten Wegen/Straßen ist erhöhte Vorsicht geboten, da die Lenkrollen des Rollstuhls
(sog. Castoren) ggf. in den vorhandenen Fugenabständen blockieren könnten.
Im Fall von Feuer oder Rauch sind Rollstuhlfahrer besonders gefährdet getötet oder schwer verletzt zu werden, da
sie nicht in der Lage sind sich von der Feuer- oder Rauchquelle zu entfernen. Angezündete Streichhölzer, Feuer-
zeuge und Zigaretten können eine offene Flamme in der Umgebung des Rollstuhls oder auf der Kleidung verursa-
chen.
Vermeiden Sie die Benutzung oder Lagerung des Rollstuhls in der Nähe von offenen Flammen oder brennbaren
Produkten und rauchen Sie nicht, während Sie den Rollstuhl benutzen.
Die Verwendung des Erivo als Fahrzeugsitz ist nicht erlaubt.
Das Fahren sogenannter „Wheelies" (vom Erivo abgebaute Kippstützen, Erivo Räder auf dem Boden, Vorderräder
(Castoren) des Rollstuhls frei in der Luft hängend) ist nicht erlaubt. Die Alber GmbH lehnt jegliche Haftung für Unfäl-
le ab, welche sich aufgrund dieser Fahrweise ereignen.