3.2
Installation und erste Inbetriebnahme
Die Installation und erste Inbetriebnahme darf nur von Gebrüder Martin oder autorisierten
Servicepartnern vorgenommen werden. Weitere Hinweise siehe Kapitel 5.2 „Aufstellung des
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Limax
60", Seite 27.
VORSICHT
Gefahr der Körperverletzung!
Jede Person, die in irgendeiner Form mit dem Gerät zu tun hat, muss mit dem Inhalt dieser
Gebrauchsanweisung voll vertraut sein. Unsachgemäße Handhabung, die nicht mit dieser
Anleitung übereinstimmt, kann Schaden für Personen oder Gerät zur Folge haben.
Vor Inbetriebnahme des Geräts muss der Betreiber sicherstellen:
Abnahme durch die Beschaffungsstelle
•
Schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten durch den Betreiber
•
(vgl. § 6 BGV B2)
Einweisung eines Geräteverantwortlichen und des Personals
•
Anlage des mitgelieferten Medizinproduktebuchs
•
Anmeldung des Geräts bei der Berufsgenossenschaft und bei der für den Arbeitsschutz
•
zuständigen Behörde
Betriebsfertige Übergabe und Einweisung des Personals durch Gebrüder Martin
•
oder einen autorisierten Vertreter
Beachtung aller Sicherheitshinweise
•
Beachtung der Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit in Kapitel 13 „Leitlinien
•
und Herstellererklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)", Seite 92.
Beherrschung der Betriebsabläufe und Maßnahmen bei Störungen. Bei der medizinischen
•
Anwendung ist die Unfallverhütungsvorschrift (BGV B2) zum Schutz des medizinischen
Personals zu beachten. Zur medizinischen Anwendung zählen diagnostische, chirurgische
oder therapeutische Anwendungen mit Laserlicht im weitesten Sinne. Der Betreiber und die
Sicherheitsbeauftragten (z. B. Laserschutzbeauftragter) sind verantwortlich für die
Durchführung aller Sicherheitsmaßnahmen, so dass Patient, behandelnder Arzt und
anwesende Personen während des Laserbetriebs nicht gefährdet werden können.
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Gebrauchsanweisung
Laserchirurgiegerät Limax
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V. 2.0