Betrieb
5.2.3.5
Signalleitungen
Zulässige Leitungslänge
Abb. 10: Zulässige Leitungslänge
Beim Anschluss eines einzelnen Aktors über eine eigene durchgängige Verkabelung (ggf. auch über eine
Mantelleitung) sind maximal 100 m Leitungslänge möglich.
Die Verwendung von Kontaktstellen, Steckverbindern oder zusätzlichen Aktoren in der Verkabelung
verringert die maximale Ausdehnung.
Leitungsführung
Abb. 11: Leitungsführung
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Version: 3.0.0
EL2904