2. Sicherheitshinweise
für Pumpen und Pumpengeräte
2.
Allgemeine Sicherheitshinweise
1
Die Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise,
die bei Aufstellung, Betrieb und Wartung zu beachten
sind. Daher ist die Betriebsanleitung unbedingt vor
Montage und Inbetriebnahme vom Monteur sowie dem
zuständigen Fachpersonal / Betreiber zu lesen und muß
ständig am Einsatzort der Maschine/Anlage verfügbar
sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicher-
heit aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinweise zu
beachten, sondern auch die unter anderen Haupt-
punkten eingefügten speziellen Sicherheitshinweise zu
beachten.
Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in der Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheits-
hinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen für
Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinen
Gefahrensymbol
Sicherheitszeichen nach DIN 4844-W9
bei Warnung vor elektrischer Spannung mit
Sicherheitszeichen nach DIN 4844-W8
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Ge-
fahren für die Maschine und deren Funktionen hervor-
rufen kann, ist das Wort
eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müssen
unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand
gehalten werden.
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und
Montage muß die entsprechende Qualifikation für diese
Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständig-
keit und die Überwachung des Personals müssen durch
den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem
Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist
dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrage des Betreibers der Maschine
durch den Hersteller/ Lieferer erfolgen. Weiterhin ist
durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden
wird.
LINCOLN GmbH ∗ Postfach 1263 ∗ D-69183 Walldorf ∗ Fax 06227/33259 ∗ Tel 06227/330
Benutzerinformation
Pile Driver III Pumpen
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann so-
wohl eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt
und Maschine zur Folge haben.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum
Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/ Anlage
• Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung
und Instandhaltung.
• Gefährdung
mechanische und chemische Einwirkungen.
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefähr-
lichen Stoffen.
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
• Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren,
müssen diese Teile bauseitig gegen Berührung
gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Teile darf bei
sich in Betrieb befindlicher Maschine nicht entfernt
werden.
• Leckagen gefährlicher Fördergüter müssen so ab-
geführt werden, daß keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen
sind einzuhalten.
• Gefährdungen
auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z. B. in
den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energie-
versorgungsunternehmen).
Sicherheitshinweise
für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten von autorisiertem und
qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich
durch eingehendes Studium der Betriebsanleitung
ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im
Stillstand durchzuführen. Die in der Betriebsanleitung
beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der
Maschine muß unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende
Medien fördern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder angebracht
werden.
Umweltgefährdende Medien müssen den einschlägigen,
behördlichen Bestimmungen entsprechend entsorgt
werden.
7.1G-38065-C99
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von
Personen
durch
interne
durch
elektrische
Änderungen vorbehalten
elektrische,
Arbeits-,
Energie
sind