DEUTSCH
3.5 STABILITÄT VON SÄMASCHINE-SCHLEPPER BEIM
TRANSPORT
Wenn eine Sämaschine an den Schlepper angekuppelt wird,
und somit gemäß Straßenverkehrsordnung zu einem Teil des
Schleppers wird, kann die Stabilität der Einheit Schlepper-
Sämaschine schwanken und zu Schwierigkeiten beim Fahren
oder bei der Arbeit führen (Aufbäumen oder Schleudern des
Schleppers). Das Gleichgewicht kann wiederhergestellt werden,
indem das Vorderteil des Schleppers mit Ballast versehen wird,
um das auf die beiden Achsen des Schleppers einwirkende
Gewicht ausreichend gleichmäßig zu verteilen.
Für die Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die vorschreiben,
dass mindestens 20% des alleinigen Schleppergewichtes auf
der Vorderachse lasten muss und dass das auf den Armen des
Hubwerks lastende Gewicht
Schleppergewichts liegen darf. Diese Betrachtungen sind in
den nachstehenden Formeln zusammengefasst:
Z > (M x s)-(0.2 x T x i)
M < 0.3 x T
(nur gültig für vor dem 07/05/1997 bezogene
Schlepper)
Das Ballastgewicht, das gemäß der Formel erforderlich ist, ist
als Mindestballast für die Teilnahme am Straßenverkehr
anzusehen. Wenn es aus Leistungsgründen des Schleppers
oder zwecks besserer Trimmlage der Sämaschine bei der Arbeit
erforderlich sein sollte, das Ballastgewicht zu erhöhen, ist das
Schlepperhandbuch bezüglich des maximalen Ballastgewichtes
zu konsultieren. Falls die Formel zur Berechnung des Ballastes
zu einem negativen Ergebnis führt, ist kein zusätzliches Gewicht
anzubringen. Auf jeden Fall ist es unter Beachtung der Grenzwerte
des Schleppers möglich, eine geeignete Anzahl von Gewichten
anzubringen, um eine bessere Stabilität beim Fahren zu
gewährleisten. Die Symbole haben folgende Bedeutung (siehe
Tabelle 2): (zur Bezugnahme siehe Abb. 14)
78
GEBRAUCH UND WARTUNG
nicht über 30% des
(d+i)
g
Z
T
0,2 T
i
d
fig. 14
Tabelle 2
500 mm
M
s
fig. 15
fig. 16
cod. G19502112