Kupplungssteuerhebel
Der Hebel (1), der für das Auskuppeln zuständig ist,
verfügt über einen Regulierknopf (2), über den die
Distanz zwischen dem Hebel selbst und dem Griff
am Lenker eingestellt werden kann.
Der Hebelabstand kann innerhalb eines Bereichs
von 10 Einrastungen des Knopfs (2) reguliert werden.
Durch ein Drehen im Uhrzeigersinn wird der Abstand
des Hebels zum Griff vergrößert. Umgekehrt wird
der Abstand verkleinert.
Durch Betätigung des Kupplungshebels (1) wird die
Kraftübertragung vom Motor auf das Getriebe und
damit auf das Antriebsrad unterbrochen. Das
Betätigen dieses Hebels ist in allen Fahrsituationen
des Motorrads äußerst wichtig, insbesondere beim
Anfahren.
Achtung
Die Regulierung des Kupplungshebels muss
bei stehendem Motorrad erfolgen.
Wichtig
Die korrekte Verwendung dieser Vorrichtung
verlängert die Lebensdauer des Motors und schützt
die Antriebselemente vor Schäden.
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Hinweise
Bei ausgeklapptem Seitenständer kann der
Motor gestartet werden, wenn sich das Getriebe im
Leerlauf befindet. Bei eingelegtem Gang ist der
Anlass möglich, wenn der Kupplungshebel gezogen
wird (dabei muss der Seitenständer vor dem
Einlegen des Gangs jedoch hochgeklappt werden).
Abb. 73