Transport, Verpackung und Lagerung
Transport zum Aufstellungsort
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Transport, Verpackung und
Lagerung
5.1 Sicherheitshinweise
Schwebende Lasten
GEFAHR!
Lebensgefahr durch schwebende Lasten!
Herunterfallende Lasten können zu schweren Verlet-
zungen bis hin zum Tod führen.
Deshalb:
–
Niemals unter schwebende Lasten treten.
–
Lasten nur unter Aufsicht bewegen.
–
Die Angaben zu den vorgesehenen Anschlag-
punkten beachten.
–
Auf sicheren Sitz der Anschlagmittel achten.
–
Nur zugelassene Hebezeuge und Anschlagmittel
mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden.
–
Keine angerissenen oder angescheuerten Seile
und Riemen verwenden.
–
Seile und Gurte nicht an scharfen Kanten
und Ecken anlegen, nicht knoten und nicht ver-
drehen.
–
Bei Verlassen des Arbeitsplatzes die Last
absetzen.
Sachschäden beim Transport
HINWEIS!
Gefahr von Sachschäden durch unsachgemäßen
Transport!
Durch unsachgemäßen Transport können die Pack-
stücke fallen oder umstürzen. Dadurch können
Sachschäden in erheblicher Höhe entstehen.
–
Beim Abladen der Transportstücke bei Anliefe-
rung sowie bei innerbetrieblichem Transport vor-
sichtig vorgehen und die Symbole und Hinweise
auf der Verpackung beachten.
–
Hartes Absetzen und Anstoßen der Packstücke
vermeiden. Dabei auf Überstände der Pack-
stücke achten.
–
Die Gabeln von Gabelstaplern müssen Pack-
stücke vollständig unterfahren.
–
Verpackungen erst kurz vor der Montage ent-
fernen.
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Dezentrale Lüftungsgeräte SCHOOLAIR-S-HV
5.2 Auslieferungszustand
Das Gerät wird auf zwei Paletten verpackt geliefert.
Geräteunterteil und -oberteil müssen am Aufstellort
zusammengefügt werden,
lation" auf Seite 16 . Dabei ist die Serienummer
der Geräte zu beachten,
auf Seite 10 . Nur Bauteile mit gleicher Serienummer
zusammenfügen.
Zubehör ist erforderlichenfalls separat verpackt und bei-
gefügt.
Die Verpackung ist auf den Transport zum Bestim-
mungsort abgestimmt.
Befestigungs- und Montagematerial
Befestigungs- und Montagematerialien sind, soweit
nicht anders angegeben, kein Bestandteil der Lie-
ferung und müssen bauseits, abgestimmt auf die
jeweilige Einbausituation beigestellt werden.
5.3 Transportinspektion
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit
und Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt
vorgehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegen-
nehmen.
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder
auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken.
Reklamation unverzüglich beim Spediteur und Lie-
feranten einleiten.
Reklamation von Mängeln
Jeden Mangel unmittelbar nach Feststellung rekla-
mieren. Schadensersatzansprüche können nur
innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend
gemacht werden.
5.4 Transport zum Aufstellungsort
Schutzausrüstung:
Sicherheitsschuhe
Wenn möglich das Gerät erst am Aufstellungsort
von der Pallette nehmen.
Zum Auspacken von der Pallette Nageleisen und
Kneifzange verwenden.
Wird das Gerät ohne Pallette transportiert, muss die
Folienverpackung, zum Schutz vor Lackschäden,
bis zum Aufstellungsort am Gerät verbleiben.
Ä 6 „Aufstellung und Instal-
Ä Kapitel 3.2 „Typenschild"