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In Österreich - Scott SILENCE eRIDE 20 MEN SPEED BIKE Originalbetriebsanleitung

Trekking und trekking-pedelec
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SICHERHEITSHINWEIS
Das Verbot, sein Gesicht zu verhüllen oder zu verdecken (gemäß § 23 Abs. 4
StVO) gilt für Radfahrende nicht.
IN ÖSTERREICH
(Stand: Mai 2020)
Gemäß Fahrradverordnung §1 der Republik Österreich muss jedes Fahrrad, das
in Verkehr gebracht wird folgendermaßen ausgerüstet sein:
-
Mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen
-
Mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen (Klingel
oder Hupe)
-
Mit einem hellleuchtenden Scheinwerfer, der mit dem Fahrrad fest verbun-
denen ist und, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem,
ruhendem Licht (d.h. Dauerlicht) mit einer Lichtstärke von mindestens
100 cd beleuchtet. Der Scheinwerfer darf auch abnehmbar und/oder batte-
riebetrieben sein.
-
Mit einem roten Rücklicht, das eine Lichtstärke von mindestens 1 cd hat. Das
Rücklicht darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein.
-
Mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler oder Rückstrahlma-
terialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen,
mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm²; die Rückstrahler dür-
fen mit dem Scheinwerfer verbunden sein
-
Mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler oder Rückstrahlmate-
rialien, die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen, mit
einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm²; die Rückstrahler dürfen
mit dem Scheinwerfer verbunden sein
-
Mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen
-
Mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder
gelb rückstrahlend sind oder Rückstrahlern oder Rückstrahlmaterialien,
die den Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. R104 entsprechen, mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm²
-
Wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, muss
das Fahrrad für jede Person mit einem eigenen Sitz, mit einer eigenen Halte-
vorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen ausgestattet
sein.
SICHERHEITSHINWEIS
Der Scheinwerfer vorne darf kein Blinklicht sein! Beim Rücklicht hingegen ist
Blinklicht erlaubt.
Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne Vorder- und Rücklicht
verwendet werden. Die anderen Ausrüstungsgegenstände müssen jedoch
angebracht sein.
TREKKING UND TREKKING-PEDELEC |
ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2021
DEUTSCH
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