7.2
Kistler-Kalibrierservice
7.3
Unterhalt/Wartung
Seite 50
Typ 9323AAA, 9323AA, 9323A, 9333A, 9343A, 9363A, 9383A, 9393A
Um sich auf dem Weltmarkt behaupten zu können,
müssen die Produkte höchsten Qualitätsanforderungen
gerecht werden. ISO 9001 fordert, dass Prüfmittel in einer
bekannten und gültigen Beziehung zu den national
anerkannten Standards stehen. Die Rückverfolgbarkeit
muss
gewährleistet
Kalibrierdienstleistungen an:
Swiss Calibration Service (SCS)
Kistler ist als SCS-Kalibrierstelle (Nummer 049) für die
Messgrößen Druck, Kraft, Beschleunigung und elektrische
Ladung akkreditiert. Um Rückverfolgbarkeit und ausge-
wiesene
Messunsicherheiten
Kalibriereinrichtungen
kontrolliert und revidiert.
Vor-Ort-Kalibrierung
Für den Fall, dass die zu kalibrierenden Instrumente und
Vorrichtungen nicht transportierbar sind, bietet Kistler
einen Vor-Ort-Kalibrierdienst.
Kalibrierung in einem der Kalibriercenter
Neben der Vor-Ort-Kalibrierung bietet Kistler den Service
die zu kalibrierenden Instrument und Vorrichtungen, so-
fern sie transportierbar sind, in einem der Kalibriercenter
kalibrieren zu lassen.
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zum Unterhalt
Ihres Press Force Sensors
Kontrollieren Sie den Press Force Sensor vor jedem Ein-
satz auf offensichtliche Beschädigungen. Nehmen Sie
einen beschädigten Sensor nicht in Betrieb!
Überlassen Sie alle Reparaturen am Sensor (z.B. das Er-
setzen von beschädigten Steckeranschlüssen) dem Her-
stellerwerk. Hinweise zum Vorgehen in einem solchen
Fall finden Sie in Kapitel 8.2.
Die Grund- und Deckfläche der Press Force Sensoren
sind innerhalb sehr enger Toleranzen parallel geschliffen
und eben. Diese Flächen dürfen nicht nachbearbeitet
werden! Sichtbare Kratzer und Kerben können mit
einem Abziehstein egalisiert werden.
Reinigen Sie den Steckeranschluss des Press Force Sen-
sors oder des Anschlusskabels regelmäßig mit einem
sehr sauberen Reinigungsmittel, wie dem Reinigungs-
und Isolierspray Typ 1003 von Kistler oder Reinbenzin.
Press Force Sensor
sein.
Kistler
bietet
sicherzustellen,
und
-verfahren
regelmäßig
9323A_002-476d-04.20
folgende
werden