Lagerung
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Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
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Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem
Zustand transportieren bzw. versenden!
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Zum Transport des Akkus ausschließlich den
Original-Karton oder einen geeigneten Ge-
fahrgutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit
weniger als 100 Wh Nennenergie) verwenden.
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Offene Akkukontakte abkleben, um einen
Kurzschluss zu verhindern.
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Den Akku innerhalb der Verpackung vor Ver-
rutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
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Die korrekte Kennzeichnung und Dokumen-
tation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition)
sicherstellen.
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Sich vorab informieren, ob ein Transport mit
dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahr-
gut-Fachmanns zur Vorbereitung des Versands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften beachten.
12 LAGERUNG
12.1 Gerät lagern
1. Schlüsselschalter ausschalten und Akku aus
dem Gerät entfernen.
2. Akku herausziehen.
3. Motor abkühlen lassen.
4. Gerät gründlich reinigen.
5. Alle Metallteile zum Korrosionsschutz dünn
mit Öl oder Silikon einreiben.
6. Gerät aufbewahren:
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Führungsholm einklappen.
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Gerät auf die Frontseite stellen, so dass
es senkrecht steht.
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Gerät an einem trockenen, sauberen und
frostgeschützten Ort aufbewahren.
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Mit einer atmungsaktiven Plane zum
Schutz vor Staub abdecken. Keine
Kunststofffolie verwenden, um einen
Feuchtigkeitsstau zu vermeiden.
VORSICHT! Verletzungsgefahr. Falls das Ge-
rät während der Lagerung Kindern und Unbefugten
zugänglich ist, kann es zu Verletzungen kommen.
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Das Gerät nur lagern, wenn der Akku entfernt
ist.
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Das Gerät unzugänglich für Kinder und unbe-
fugte Personen lagern.
12.2 Akku und Ladegerät lagern
HINWEIS Die separaten Betriebsanleitun-
gen zum Akku und zum Ladegerät beachten.
13 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
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Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
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Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
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Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
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Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
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