1.0 Sicherheit
1.1 Einleitung
Die Montage- und Bedienungsanleitung ist Bestandteil einer Hebebühne.
Die Montageanleitung wendet sich an Sachkundige im Sinne EG Richtlinie 98/37/EG vom 22. Juni 1998 sowie
89/391/EWG vom 12. Juni 1989.
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hebebühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und
allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist:
z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union.
Für Personenschäden, Schäden am Fahrzeug und an der Hebebühne, die durch Nichtbeachtung dieser
Bedienungsanleitung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die folgenden Sicherheitshinweise warnen vor Gefahren und sollen helfen, Personen und Sachschäden zu
vermeiden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist die Einhaltung der Sicherheitshinweise dieser Bedienungsanleitung
unbedingt erforderlich. Zusätzlich sind die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften
der zuständigen Behörden für Arbeitschutz und Unfallverhütung einzuhalten. Jeder Betreiber ist für die Einhaltung
der Vorschriften selbst verantwortlich.
1.2 Sicherheitsvorschriften für die Inbetriebnahme
Die Weber C-1.25 ist für die Aufstellung und Nutzung in trockenen Räumen zugelassen. Die Montage in feuchten
und nassen sowie explosionsgefährdeten Räumen ist nicht zulässig.
Für die Auswahl des Aufstellungsortes, die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit von Zwischendecken usw. ist
der Betreiber verantwortlich. Es ist durch Prüfen oder Architektenangaben sicher zu stellen, dass die
Bodenbeschaffenheit den Anforderungen entspricht bzw. sind Fundamente zu erstellen, welche die
Anforderungen erfüllen.
Der Netzanschluss darf nur von zugelassenen Elektrofachfirmen ausgeführt werden. Landesübliche Vorschriften
sind zu beachten.
1.3 Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Bedienungsanleitung muss zugänglich sein und ist durch jeden Nutzer zu beachten. Die gesetzlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften haben Vorrang
gegenüber der Bedienungsanleitung.
Die Hebebühne darf nur von befugten und eingewiesenen Personen bedient werden, welche das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Um unbefugte Nutzung zu verhindern verfügt die Bühne über einen abschließbaren
Hauptschalter.
Der Bewegungsbereich von Last- und Hebebühnenteilen ist von Hindernissen freizuhalten. Die Hebebühne ist
beim Heben und Senken stets zu beobachten.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist sicherzustellen. Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten
werden. Die Lastverteilung muss im Verhältnis 2:3 oder 3:2 liegen.
Die Hebebühne und der Arbeitsbereich sind sauber zu halten. Teile der elektrischen Anlage sind vor Feuchtigkeit
und Nässe zu schützen.
Die Hebebühne ist nur in der untersten Grundstellung zu befahren. Das Fahrzeug ist nur an den dafür
vorgesehenen Punkten am KFZ aufzunehmen.
Werden beim Anheben die Aufnahmepunkte des Fahrzeugs durch die Teller erreicht, ist die sichere Arretierung
der Tragarme zu überprüfen.
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