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Sicherheit
1.1
Einleitung
Die Montage- und Bedienungsanleitung ist Bestandteil einer Hebebühne.
Die Montageanleitung wendet sich an Sachkundige im Sinne der EG Richtlinie MRL 2006/42/EG vom 17. Mai 2006
sowie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989.
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hebebühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und
allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist:
z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäi-
schen Union.
Für Personenschäden, Schäden am Fahrzeug und an der Hebebühne, die durch Nichtbeachtung dieser Bedie-
nungsanleitung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die folgenden Sicherheitshinweise warnen vor Gefahren und sollen helfen, Personen- und Sachschäden zu ver-
meiden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist die Einhaltung der Sicherheitshinweise dieser Bedienungsanleitung unbe-
dingt erforderlich. Zusätzlich sind die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften der
zuständigen Behörden für Arbeitsschutz und Unfallverhütung einzuhalten. Jeder Betreiber ist für die Einhaltung der
Vorschriften selbst verantwortlich.
1.2
Sicherheitsvorschriften für die Inbetriebnahme
Die Scherenhebebühne KHB-1000E ist für die Aufstellung und Nutzung in trockenen Räumen zugelassen. Die
Montage in feuchten und nassen sowie explosionsgefährdeten Räumen ist nicht zulässig.
Für die Auswahl des Aufstellungsortes, die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit von Zwischendecken usw. ist
der Betreiber verantwortlich. Es ist durch Prüfen oder Architektenangaben sicher zu stellen, dass die Bodenbe-
schaffenheit den Anforderungen entspricht bzw. sind Fundamente zu erstellen, welche die Anforderungen erfüllen.
Der Netzanschluss der Hebebühne darf nur von zugelassenen Elektrofachfirmen ausgeführt werden. Landesübli-
che Vorschriften sind zu beachten.
Es sind bauseits Vorkehrungen zu treffen, damit kein Hydrauliköl in das Erdreich gelangt.
1.3
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Bedienungsanleitung muss zugänglich sein und ist durch jeden Nutzer zu beachten. Die gesetzlichen Vorschrif-
ten zur Unfallverhütung sind zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften haben Vorrang gegenüber
der Bedienungsanleitung.
Die Hebebühne darf nur von befugten und eingewiesenen Personen bedient werden, welche das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Um unbefugte Nutzung zu verhindern, verfügt die Bühne über einen abschließbaren Hauptschal-
ter.
Der Bewegungsbereich von Last- und Hebebühnenteilen ist von Hindernissen freizuhalten. Die Hebebühne ist beim
Heben und Senken stets zu beobachten.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist sicherzustellen. Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Die Lastverteilung ist stehts zu beachten. Die Lastverteilung muss im Verhältnis 2:3 und 3:2 liegen.
Die Hebebühne und der Arbeitsbereich sind sauber zu halten. Teile der elektrischen Anlage sind vor Feuchtigkeit
und Nässe zu schützen.
Die Hebebühne ist nur in der untersten Grundstellung zu befahren. Das Fahrzeug ist nur an den dafür vorgesehe-
nen Punkten am KFZ mit den Gummiauflagen aufzunehmen.
Nach kurzem Freiheben ist die sichere Aufnahme des Fahrzeugs und die Lastverteilung entsprechend der Herstel-
lerangaben zu überprüfen.
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KHB-1000E