1.0 Sicherheit
1.1 Einleitung
Die Montage- und Bedienungsanleitung ist Bestandteil einer Hebebühne.
Die Montageanleitung wendet sich an Sachkundige im Sinne der EG Richtlinie MRL 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 sowie
89/391/EWG vom 12. Juni 1989.
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der
Hebebühnen hat und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein
anerkannten Regeln der Technik vertraut ist:
z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Für Personenschäden, Schäden am Fahrzeug und an der Hebebühne, die durch Nichtbeachtung dieser Bedienungsanleitung
entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Die folgenden Sicherheitshinweise warnen vor Gefahren und sollen helfen, Personen und Sachschäden zu vermeiden. Zu
Ihrer eigenen Sicherheit ist die Einhaltung der Sicherheitshinweise dieser Bedienungsanleitung unbedingt erforderlich.
Zusätzlich sind die jeweils gültigen nationalen und internationalen Sicherheitsvorschriften der zuständigen Behörden für
Arbeitschutz und Unfallverhütung einzuhalten. Jeder Betreiber ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich.
1.2 Sicherheitsvorschriften für die Inbetriebnahme
Die Weber MC1-Air / Elektro ist für die Aufstellung und Nutzung in trockenen Räumen zugelassen. Die Montage in
feuchten und nassen sowie explosionsgefährdeten Räumen ist nicht zulässig.
Für die Auswahl des Aufstellungsortes, die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit von Zwischendecken usw. ist der
Betreiber verantwortlich. Es ist durch Prüfen oder Architektenangaben sicher zu stellen, dass die Bodenbeschaffenheit den
Anforderungen entspricht bzw. sind Fundamente zu erstellen, welche die Anforderungen erfüllen.
Der Netzanschluss der Hebebühne darf nur von zugelassenen Elektrofachfirmen ausgeführt werden. Landesübliche
Vorschriften sind zu beachten.
Es sind bauseits Vorkehrungen zu treffen, damit kein Hydrauliköl ins Erdreich gelangt.
1.3 Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Bedienungsanleitung muss zugänglich sein und ist durch jeden Nutzer zu beachten. Die gesetzlichen Vorschriften zur
Unfallverhütung sind zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften haben Vorrang gegenüber der
Bedienungsanleitung.
Die Hebebühne darf nur von befugten und eingewiesenen Personen bedient werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Der Bewegungsbereich von Last- und Hebebühnenteilen ist von Hindernissen freizuhalten. Die Hebebühne ist beim Heben
und Senken stets zu beobachten.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist sicherzustellen. Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Die Hebebühne und der Arbeitsbereich sind sauber zu halten. Teile der elektrischen Anlage sind vor Feuchtigkeit und Nässe
zu schützen.
Die Hebebühne ist nur in der untersten Grundstellung zu befahren.
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich von Last und Hebebühne ist während des Hub- und Senkvorgangs
verboten.
Personen dürfen mit der Hebebühne nicht befördert werden. Ebenso ist das Hochklettern an der Hebebühne verboten.
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