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Geltendmachung; Durchführung Von Reparaturarbeiten - Polaris RANGER XP 900 2018 Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

Zugmaschine
Inhaltsverzeichnis

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GARANTIE
5. GARANTIEFRIST
Die 24-monatige Garantiefrist beginnt entweder mit dem Tag der Übergabe des Polaris-
Fahrzeugs von dem Polaris-Vertragshändler an den Erstkäufer, dem Tag der Erstzulas-
sung oder dem ersten Tag der Nutzung (auch durch einen Polaris-Vertragshändler), je
nach dem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.

6. GELTENDMACHUNG

Sie können die Leistungen aus dieser Garantie innerhalb der Garantiefrist bei jedem
Polaris-Vertragshändler mit autorisierter Werkstatt in Anspruch nehmen. Polaris empfiehlt
Ihnen, sich an den Polaris-Vertragshändler zu wenden, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft
haben. Bitte besprechen Sie Garantiefälle direkt mit Ihrem Polaris-Vertragshändler. Sollte
Ihr Polaris-Vertragshändler zusätzliche Unterstützung benötigen, so kann er sich an den
zuständigen Ansprechpartner bei Polaris wenden.
7. GESETZLICHE RECHTE
Die Ihnen gegen den Verkäufer zustehenden gesetzlichen Rechte wegen Mängeln des
Polaris-Fahrzeugs werden durch diese Garantie nicht berührt.
DURCHFÜHRUNG VON REPARATURARBEITEN
Im Land, in dem das Fahrzeug gekauft worden ist:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen müssen von
einem POLARIS-Vertragshändler durchgeführt werden. Innerhalb Deutschlands können
Reparaturen im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen von jedem
POLARIS-Vertragshändler gefordert werden.
Außerhalb des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde:
Wenn Sie zeitweilig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Ihr Fahrzeug gekauft
worden ist, sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem Polaris-Vertragshändler bringen. Sie müssen
dem Händler als Nachweis Ihres Wohnsitzes einen Lichtbildausweis des Landes vorlegen,
in dem der Verkäufer des ATV seine Niederlassung hat. Wenn Sie den Nachweis Ihres
Wohnsitzes erbracht haben, kann der Händler die Reparatur auf Garantie durchführen.
Beim Kauf von Privatpersonen:
Wenn Sie ein POLARIS-Produkt von einer Privatperson außerhalb des Landes kaufen, in
dem das Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde, haben Sie keinen Garantieanspruch.
BEMERKUNG
Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb des Landes registriert ist, in dem es gekauft wurde, und Sie
die oben beschriebene Vorgehensweise nicht einhalten, hat Ihr Fahrzeug keinen
Garantieanspruch mehr. (Fahrzeuge, die auf Regierungsbeamte oder Militärpersonal im
Auslandseinsatz registriert sind, sind weiterhin von der Grundgarantie abgedeckt.)
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom POLARIS-Kundendienst.
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