Anweisungen für den Installateur
2.4 Gasanschluß
Wird ein Stahlschlauch verwendet, darf die Gesamtlänge der Leitung 2
m nicht überschreiten. Es ist dabei auch sicherzustellen, daß die
Leitungen keine beweglichen Teile berühren oder gequetscht werden
können. Der Innendurchmesser des Schlauchs muß 8 mm bei
FLÜSSIGGAS und 13 mm bei METHANGAS betragen.
Prüfen, daß folgende Bedingungen eingehalten werden:
•
Der Schlauch muß mit Sicherheitsschellen an der Gummihalterung
befestigt sein;
•
Der Schlauch muß über die ganze Länge inspizierbar (max. 2 m)
sein;
•
Der Schlauch darf nirgends heiße wände berühren (max. 50°C);
•
Der Schlauch darf nicht unter Zug oder Spannung stehen und keine
engen Kurven aufweisen oder geknickt werden;
•
Der Schlauch darf nicht mit schneidenden Gegenständen und
scharfen Kanten in Berührung kommen;
•
Ist der Schlauch nicht absolut dicht und es strömt Gas, soll er nicht
repariert, sondern durch einen neuen ersetzt werden;
•
Prüfen, ob die Verfalldaten des Schlauchs schon überschritten sind.
2.4.1 Anschluss für Methangas
Für den Anschluß an das Gasnetz einen Gummischlauch
nach den geltenden Normen verwenden (prüfen Sie, daß
die Normen auf dem Schlauch aufgedruckt sind).
Die Gummihalterung A mit der Dichtung C dazwischen
sorgfältig an den Gasstutzen B des Geräts anschrauben.
Den Gummischlauch D auf die Gummihalterung A
aufziehen und mit der Schelle E befestigen.
2.4.2 Anschluss an Flüssiggas
Einen Druckregler verwenden und den Anschluß an die Gasflasche
gemäß den geltenden Normen ausführen. Versichern Sie sich, daß der
Einlaßdruck den Werten in der Tabelle im Abschnitts "3.2 Nachstellung
für Flüssiggas" entspricht.
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