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Wartung; Keilriemenspannung Und Motorbefestigung Regelmäßig Überprüfen; Keilriemen - Spannung Und Fluchtung; Keilriemenspannung - Kroll 140S Betriebs- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Wartung

430S
2.200 1.220 2.645 2.245 2.020
490S
2.200 1.220 2.645 2.245 2.020
580S
2.700 1.220 2.745 2.245 2.020
650S
2.700 1.220 2.745 2.245 2.020
730S
2.700 1.220 2.745 2.245 2.020
Typ
Anschlussmaße
A1
B1
F1
140S
1.190
965
605
170S
1.190
965
605
195S
1.690
-
605
260S
1.690
-
605
290S
2.140
-
605
360S
2.140
-
605
430S
2.100
-
770
490S
2.100
-
770
580S
2.600
-
770
650S
2.600
-
770
730S
2.600
-
770
Alle Maße in mm
Gewicht ohne Brenner
P* + Q* = Kanalanschlussmaße Ausblas
R* + S* = Ausschnittsmaße Kanalanschluss
Bodenplatte
J = Mitte Brenneranschlussplatte
E Ø = Abgasstutzen (Innen-DN)
8
Wartung
Der Betreiber hat die Anlage aus Gründen
der Betriebsbereitschaft, Funktionssicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Emissi-
onsgrenzen mindestens einmal im Jahr durch
einen autorisierten Fachkundigen überprüfen zu
lassen. Hierbei muss das Gerät einschließlich
Wärmetauscher, Brennkammer und Gebläse-
brenner von anhaftendem Staub und Schmutz
gesäubert werden. Verbrennungsrückstände in
der Brennkammer und im Wärmetauscher sind
zu entfernen.
8.1 Keilriemenspannung und
Motorbefestigung regelmäßig
überprüfen!
Verschleißteile wie z. B. Wirbulatoren, Keilrie-
men, Dichtungen, Ölfiltereinsatz, Öldüsen etc.
sowie evtl. vorhandene Luftfilter sind zu über-
prüfen und gegebenenfalls auszutauschen. Alle
Schrauben sind auf festen Sitz zu überprüfen.
Einstell- und Wartungsarbeiten am Gerät sowie
am Gebläseöl- oder Gebläsegasbrenner dürfen
nur durch autorisiertes Fachpersonal ausgeführt
werden! Es wird empfohlen, über die regelmä-
ßig anfallenden Wartungs- und
301
1.237
301
1.237
301
1.237
301
1.237
301
1.237
P*
Q*
R*
S*
1.160
935
1.130
905
1.160
935
1.130
905
1.160
935
1.630
905
1.160
935
1.630
905
2.100
935
2.080
905
2.100
935
2.080
905
2.100 1.120 2.000 1.020
2.100 1.120 2.000 1.020
2.600 1.120 2.500 1.020
2.600 1.120 2.500 1.020
2.600 1.120 2.500 1.020
1.004
1.015
1.185
1.196
1.248
Reinigungsarbeiten einen Wartungsvertrag abzu-
schließen.
Die Begrenzung der Abgasverluste ist gemäß
§11 Absatz 1 der Verordnung über Kleinfeue-
rungsanlagen
1. BImSchV einzuhalten. Bei Nichtbeachten der
betriebsbedingten Reinigungs- und Brennerein-
stellintervalle erlischt jeglicher Garantieanspruch.
Der Nachweis der ausgeführten Arbeiten durch
autorisiertes Fachpersonal nebst üblichen Proto-
kollen ist daher zwingend erforderlich.
8.2 Keilriemen – Spannung und
Fluchtung
Um unnötige Belastungen von Keilriemenschei-
ben, Lagern und Heißlaufen der Keilriemen zu
vermeiden, ist auf eine einwandfreie Fluchtung
sowie Keilriemenspannung zu achten! Die
Einstellung erfolgt durch Lageveränderung
des Antriebmotors. Dieser kann in Längs- und
Querachse nach dem Lockern der Befestigungs-
schraube der Motor-Spannvorrichtung bewegt
werden.

8.3 Keilriemenspannung

Nur so stark spannen, dass beim Anlauf kein
Schlupf entsteht. Der Keilriemen muss sich noch
durchdrücken lassen.
Faustregel:
X = 2,5 mm • Achsabstand (mm)
100
Keilriemen müssen nach den ersten 5 und 50
Betriebsstunden auf vorgenannte Punkte
kontrolliert und nachgespannt werden. Vor Inbe-
triebnahme darauf achten, dass alle Schrauben
fest angezogen sind.
X mm
8.4 Keilriemenlänge – Keilriemen-
wechsel
Bei Antrieben mit mehreren Keilriemen nur Satz-
weise Keilriemen vom Hersteller verwenden.
Niemals alte und neue Keilriemen zusammen
auflegen. Keilriemen müssen unbedingt öl- und
fettfrei sein. Falls erforderlich, immer kompletten
Satz auswechseln.
13

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