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beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
medizinischen Fachhändler. Nur schwer-
wiegende Vorkommnisse, die zu einer
wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65
der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert. Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.