2.1.5
Der Arbeitsplatz
Nehmen Sie nur Arbeitsplätze ein, die für die Bedienung oder Wartung der
Maschine vorgesehen sind. Die Arbeitsplätze müssen stets trocken, sauber
und übersichtlich sein. Die Maschine muss stets von allen Seiten zugänglich
sein.
In der Nähe der Arbeitsplätze dürfen keine leicht entflammbaren oder explo-
siven Stoffe gelagert werden. Der Arbeitsraum ist so zu belüften, dass sich
keine gesundheitsschädlichen oder leicht entzündbaren Gemische oder Gase
in gefährlicher Menge ansammeln können. Wenn erforderlich, muss eine ge-
eignete Abluftanlage installiert werden.
Damit Sie bei Unfällen und Betriebsstörungen sofort und sachgerecht handeln
können, müssen an Ihrem Arbeitsplatz jederzeit griffbereit sein:
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amtlich zugelassener Feuerlöscher
Verbandskasten
2 4 . 0 8 . 2 0 2 1
2 0 5 2 8 9