Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Be seitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Ge rätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch des Movers unbedingt scharfkan-
tige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Geräte technik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind nä-
her zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Rangierhilfe Mover S, Mover SE, Mover TE
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG)
3.2 Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG)
3.3 EMV-Richtlinie (89/336/EWG, 2004/108/EG)
3.4 Funkentstörung in KFZ (72/245/EWG, 2006/28/EG)
und trägt die Typgenehmigungsnummern e1 03 4473
und das CE-Zeichen.
Mover S:
Klasse 1, Frequenz wahlweise 434 MHz oder 868 MHz.
Mover SE / Mover TE:
Klasse 1, Frequenz 868 MHz.
Länder:
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU,
IE, IS, IT, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
EN300220-2:2006, EN300220-1:2006 (R&TTE art. 3.2),
EN301489-1:2005, EN301489-3:2002 (EMV art. 3.1b),
EN61000-4-2:2001, EN61000-4-3:2006, EN61000-4-6:2001,
EN55022:2003 (Class B), ISO 7637-2:2004,
EN60950:2001, 2006/28/EG
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: Dr. Schmoll
Geschäftsleitung Technik
Putzbrunn, 12.07.2007