1.3
Verhalten im Störfall
Bei auftretenden Mängeln, z. B. bei selbstständigem Heben oder Senken
•
oder Verformung an tragenden Teilen der Konstruktion, die Hebebühne so-
fort in die Grundstellung absenken oder abstützen.
Hauptschalter ausschalten und gegen unbefugte Benutzung sichern.
•
Service kontaktieren.
•
1.4
Verhalten bei Unfällen
Ersthelfer, Rettungsdienst und/oder Notarzt verständigen:
•
o
o
o
o
o
Ruhe bewahren und Rückfragen beantworten.
•
1.5
Anforderungen an das Bedienungs- und Servicepersonal
Alle Personen, die mit dem Betrieb, der Instandhaltung, Montage, Demontage
und Entsorgung der Anlage beschäftigt sind, müssen
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•
dazu geistig und körperlich in der Lage sein,
•
nachweislich geschult und schriftlich unterwiesen sein,
•
die Betriebsanleitung, insbesondere die Anweisungen zum Verhalten im
•
Störfall, gelesen und verstanden haben,
in Sicherheitsrichtlinien aktenkundig belehrt sein,
•
Erfahrung und Wissen im Umgang mit der Anlage und den von ihr ausge-
•
henden Gefahren vorweisen können.
6
Wo ist der Unfall passiert (Adresse, Halle, ...)?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte gibt es?
Welche Verletzungen liegen vor?
Wer meldet den Unfall?
BA364601-de