(6)
Bei der Arbeit müssen die unter Abschnitt 2 dieser Gebrauchsanweisung genannten Arbeitstiefen und
H.6
Geschwindigkeiten eingehalten werden.
(7)
H.7
Vor dem Verlassen des Fahrersitzes ist die Maschine zu senken und der Schlepper gegen Wegrollen zu
sichern.
I. EINSTELLUNG DER MASCHINE
(1)
Bei Einstellarbeiten sind die im Abschnitt 8/S. 14-15 aufgeführten Werte zu beachten. Die
I.1
Unfallverhütungsvorschriften müssen hierbei eingehalten werden.
(2)
I.2
Bei Einstellarbeiten ist darauf zu achten, dass die Maschine sicher abgestellt ist und gegen Wegrollen
gesichert wurde.
(3)
I.3
Die Einstellung der Maschine ist auf ebenem und befestigtem Untergrund vorzunehmen, um eine
gleichmäßige Bodenbearbeitung zu erzielen.
J. LAGERUNG DER MASCHINE
(1)
Bei längerer Nichtbenutzung der Maschine muss diese gründlich gereinigt und konserviert werden. Es ist
J.1
besonders darauf zu achten, dass alle markierten Schmierstellen nach dem Schmierplan (Abschnitt 11/S. 16-
17) abgeschmiert sind.
(4)
J.2
Die Maschine ist in der Arbeitsstellung zu lagern, d.h. die Maschine liegt auf den Scharen und der Walze.
Es ist überdachte Lagerung nötig.
(3)
J.3
Den Unbefugten ist Zutritt verboten.
K. INSTANDSETZUNG
(1)
Bedienung, Wartung und Reparaturen der Maschine dürfen nur durch das vom Betreiber beauftragte
K.1
Fachpersonal (s. Abschnitt A.4) erfolgen.
(2)
Wartungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten sowie die Beseitigung von Funktionsstörungen sind
K.2
grundsätzlich nur beim Stillstand der Maschine vorzunehmen. Den Zündschlüssel abziehen.
(5)
Wartung und Instandsetzung dürfen nur unter folgendenden Bedingungen durchgeführt werden:
K.3
(7)
die Maschine muss sich auf den Zinken und Walzen stützen,
(8)
die Maschine muss gegen Wegrollen gesichert sein,
(9)
Hydraulikleitungen der Maschine sind von der Fahrzeughydraulik abzutrennen,
(10)
Maßnahmen gegen Kontamination durch Hydrauliköl treffen,
(11)
die Maschine darf sich nicht auf die Achse stützen.
(3)
Die Instandsetzungsarbeiten am Hydrauliksystem der Maschine sind nur in Servicehallen durchzuführen.
K.4
(12)
Vor Arbeiten an der Hydraulikanlage zuerst die Ölkreisläufe durch Betätigung von Betätigungshebeln (ca.
K.5
5 x) drucklos machen und Motor abstellen.
(4)
K.6
Der Einsatz einer Hebevorrichtung richtet sich nach dem Abschnitt C.
L. AUSTAUSCH VON ABGENUTZTEN SCHAREN
(1)
Der Austausch von Scharen darf grundsätzlich auf ebenem Untergrund erfolgen.
L.1
(2)
L.2
Beim Austausch der Schare ist darauf zu achten, dass die Maschine an den Schlepper angebaut ist (s.
Abschnitt E). Der Motor des Schleppers ist abzustellen, Unbefugte dürfen sich im Schlepper nicht aufhalten.
K-300P
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