A. GRENZDATEN DER MASCHINE
(1)
Die Maschine darf nur als austauschbares, an den Schlepper angebautes Zusatzgerät eingesetzt werden. Das
A.1
Gerät darf keinem anderen, als dem in dieser Bedienungsanleitung genannten Verwendungszweck zugeführt
werden.
(25)
Der Zweck der Maschine ist ausschließlich die Saatbettbereitung nach der Ackerung bzw. Schälung.
A.1.1
(3)
A.2
Der Bedienung der Maschine wird untersagt, diese in anderer Weise zu verwenden. Verboten sind
insbesondere folgende Handlungen:
(4)
Das Mitfahren und der Transport von Personen auf der Maschine,
(5)
Der Transport von Lasten auf der Maschine,
(6)
Das Ankuppeln des Gerätes an einen anderen, als im Abschnitt E.3 beschriebenen Zugwagen.
(7)
A.3
Die Maschine darf nur eine vom Betreiber beauftragte Person unter den folgenden Bedingungen bedienen.
Die Bedienung
(8)
muss den gültigen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzen,
(9)
muss nachweisbar mit den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein und in der Lage sein, die
Maschine praktisch zu bedienen,
(10)
die Maschine darf(dürfen) keine jugendliche(n) Person(en) bedienen,,
(11)
muss die Warn- und Hinweisschilder kennen und beachten. Die Beachtung dient der Sicherheit!
(12)
Die Wartung und Instandsetzung der Maschine darf nur solche Person durchführen, die:
A.4
(13)
vom Betreiber beauftragt wurde,
(14)
praktische Erfahrungen mit ähnlichen Geräten hat und im Bereich Maschinenbau gelernt ist,
(15)
mit den Unfallverhütungsvorschriften nachweisbar vertraut ist,
(16)
muss bei der Reparatur der an den Schlepper angebauten Maschine den Führerschein der
entsprechenden Kategorie besitzen.
(17)
A.5
Das Bedienungspersonal ist verpflichtet, bei Arbeiten an der Maschine sowie bei deren Transport auf die
Sicherheit der anderen Personen zu achten.
(18)
A.6
Bei Feldarbeiten oder beim Transport der Maschine ist es nicht notwendig, dass sich die Bedienung auf der
Maschine aufhält die Bedienung muss die Maschine vom Fahrersitz des Schleppers aus steuern.
(19)
Das Betreten der Maschine ist nur im Stillstand der Maschine aus den unten genannten Gründen möglich.
A.7
Die Maschine muss dabei gegen Wegrollen gesichert sein.
(20)
Nachstellung der Arbeitswerkzeuge an der Maschine,
(21)
Wartung und Instandhaltung der Maschine,
(29)
Betätigung der Kugelventile an der Achse
(22)
Umbau oder Änderungen der Maschine sind nur mit der schriftlichen Zustimmung des Herstellers zulässig.
A.8
Für die Schäden, die auf eigenmächtige Umbauten und Änderungen zurückzuführen sind, übernimmt der
Hersteller keinerlei Haftung. Es ist darauf zu achten, dass sämtliches Zubehör und an der Maschine
angebrachte Hinweise immer vorhanden sind. Alle Warn- und Hinweisschilder müssen in vollständig
lesbarem Zustand gehalten werden. Beschädigte oder fehlende Warnbildzeichen bzw. Hinweisschilder
müssen unverzüglich erneut werden.
(23)
Diese Gebrauchsanweisung muss dem Bedienungspersonal jederzeit zugänglich sein.
A.9
(24)
A.10
Das Bedienungspersonal darf bei Arbeiten mit und an der Maschine keinen Alkohol, keine Medikamente
und/oder Rauschstoffe konsumieren. Muss die Bedienung vom Arzt verschriebene bzw. ohne Rezept
erhältliche Medikamente einnehmen, so muss sich diese Person vom Arzt informieren lassen, ob sie unter
diesen Umständen in der Lage ist, die Maschine zu bedienen.
B.
TRANSPORT DER MASCHINE MIT DEN VERKEHRSMITTELN
K-300P
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