Benutzerhandbuch
Für den Kalibriervorgang werden 4 Prismen an vordefinierten Stellen (rote Pfeile) angebracht
und mit einer Totalstation vermessen (Prisma Nr. 4 wird auf dem Profiler FX oder der Prisma-
säule angebracht).
Weitere Informationen finden Sie in der Amberg Fidelity Hilfe.
5.4. Kontrolle und Justierung des Neigungsmessers
Der Messwagen TGS FX besitzt einen integrierten Neigungssensor. Vor jeder Meßsession
muss der Sensor wie folgt überprüft werden:
Stellen Sie den Messwagen in einer geraden Strecke auf.
■
Lesen Sie den aktuellen Neigungswert in der Systemsoftware ab.
■
Drehen Sie den Messwagen um 180°.
■
Lesen Sie den Neigungswert erneut ab
■
Berechnen Sie den resultierenden Fehler wie folgt: (Ablesung 1 + Ablesung 2) / 2
■
Beispiel einer Messung:
Ablesung 1: +7.0 mm
Ablesung 2: -5.8 mm
Resultierender Fehler: ( 7.0+[-5.8] ) / 2 = 0.6mm
Wenn der resultierende Fehler größer ist als Sie akzeptieren können, muss der Nei-
gungssensor justiert werden.
5.4.1. Justierung
Amberg Rail 3.0 wird für die Justierung des Neigungssensors verwendet.
Weitere Informationen finden Sie in der Amberg Rail 3.0 Onlinehilfe oder im Handbuch.
Stellen Sie während der Justierung des Neigungssensors sicher, dass der Messwagen
stabil steht und Vibrationen oder Bewegungen verhindert werden.
Führen Sie die Justierung des Neigungssensors auf einem Gleisabschnitt geringstmög-
licher oder keiner Überhöhung durch.
Um zu überprüfen, ob die Justierung erfolgreich war, kann wie in
Justierung des Neigungsmessers" auf Seite 79
5.5. Kontrolle und Justierung des Spurweitensensors
Der Spurweitensensor wird vor der Auslieferung kontrolliert und justiert.
Bei normalem Gebrauch des Spurweitensensors ist keine tägliche Überprüfung notwendig.
Es wird geraten, die Spurweitenmessung von Zeit zu Zeit zu überprüfen, besonders nach:
Einer mechanischen Einwirkung auf den Messwagen.
■
Einer mechanischen Einwirkung auf das Spurweitenmessrad.
■
Feststellung von Abnutzung des Spurweitenmessrades.
■
© Amberg Technologies AG, 2020
Pflege, Wartung und Justierung
Abschnitt 5.4, „Kontrolle und
beschrieben vorgegangen werden.
Seite 79 von 114